Nationalratswahl
Wahl der 200 Mitglieder der Volksvertretung in der Bundesversammlung. Sie wird alle vier Jahr unter der Leitung der Bundeskanzlei von den Kantonen am vorletzten Sonntag im Oktober durchgeführt. In den meisten Kantonen werden die Sitze des Nationalrats seit 1919 nach dem Proporzverfahren, d.h. im Verhältnis zu den Stärken der Parteistimmenzahlen verteilt. Wahlberechtigt ist, wer das Stimmrecht hat; wahlfähig sind die auf den Listen aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten. In den Wahlkreisen, wo nur ein Sitz zu vergeben ist und deshalb eine Majorzwahl abgehalten wird, kann jeder mündige Bürger und jede mündige Bürgerin gewählt werden.
siehe auch: