Parteistimme
Jede Kandidatenstimme und jede Zusatzstimme auf einem Wahlzettel wird als Parteistimme derjenigen Liste (Partei, Wählergruppe usw.) gutgeschrieben, deren Bezeichnung oder Ordnungsnummer auf dem Wahlzettel angegeben ist. Die Zahl der erzielten Parteistimmen ist massgebend für die Verteilung der Mandate (Sitze) an die verschiedenen Listen.
Wird auf leeren Wahlzetteln eine Parteibezeichnung eingesetzt, so werden die leeren Zeilen dieser Partei zugerechnet. Wird keine Parteibezeichnung angebracht, dann gehen die Stimmen an die Parteien der Kandidatinnen und Kandidaten, die auf diese Wahlzettel eingetragen worden sind, und die leeren Linien werden keiner Partei zugerechnet.
siehe auch: