Proporzwahl
Wahl, bei der die zu vergebenden Mandate (Sitze) auf die Mehrheit und die Minderheit im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen verteilt werden. Die Nationalratswahlen erfolgen seit 1919 als Proporzwahlen, während z.B. der Bundesrat und die Bundesrichter und die meisten Kantons- und Gemeindebehörden in Majorzwahlen gewählt werden.
Eine Ausnahme bilden Kantone, die auf Grund ihrer Einwohnerzahl nur ein Mitglied in den Nationalrat entsenden können: Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Uri. Hier gilt die Majorzwahl.
siehe auch: