Unterlistenverbindung
Listenverbindung zweiter Stufe, durch die sich einzelne Partner innerhalb der Listenverbindung zusammenschliessen, um ihre Stimmen zusammenzulegen und damit ihre Aussichten bei der Verteilung der Mandate (Sitze) gegenüber anderen Partnern zu verbessern.
Unterlistenverbindungen sind nur gültig zwischen Listen gleicher Bezeichnung, die sich einzig durch einen Zusatz zur Kennzeichnung des Geschlechts, der Flügel einer Gruppierung, der Region oder des Alters unterscheiden.