Majorzwahl
Wahl, bei der die zu vergebenden Mandate (Sitze) der Mehrheit zufallen, während die Minderheit - auch wenn sie nur wenig geringer ist - leer ausgeht. Die Regeln der Mehrheitswahl gelten z.B. bei den Bundesrats- und Bundesrichterwahlen und in den meisten Kantonen bei den Regierungs- und Ständeratswahlen sowie für die Gemeindewahlen; die Nationalratswahlen dagegen sind Proporzwahlen, ausser in den Wahlkreisen, wo nur ein Sitz zu vergeben ist.
siehe auch: