Die Bundesversammlung erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes oder der Verordnung. Die übrigen Erlasse ergehen in der Form des Bundesbeschlusses. Ein Bundesbeschluss, der dem Referendum nicht untersteht, wird als einfacher Bundesbeschluss bezeichnet. Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen. Dazu gehören insbesondere die grundlegenden Bestimmungen über:
- die Ausübung der politischen Rechte;
- die Einschränkungen verfassungsmässiger Rechte;
- die Rechte und Pflichten von Personen;
- den Kreis der Abgabepflichtigen sowie den Gegenstand und die Bemessung von Aufgaben;
- die Aufgaben und Leistungen des Bundes;
- die Verpflichtungen der Kantone bei der Umsetzung und beim Vollzug des Bundesrechts;
- die Organisation und das Verfahren der Bundesbehörden.
Die Rechtsform des allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses gibt es nicht mehr.
Obligatorisches Referendum
Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:
- Änderungen der Bundesverfassung;
- Beitritte zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften;
- dringlich erklärte Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt; diese Bundesgesetze müssen innerhalb eines Jahres nach Annahme durch die Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden.
Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet:
- die Volksinitiativen auf Totalrevision der Bundesverfassung;
- die Volksinitiativen auf Teilrevision der Bundesverfassung in der Form der allgemeinen Anregung, die von der Bundesversammlung abgelehnt worden sind;
- die Frage, ob eine Totalrevision der Bundesverfassung durchzuführen ist, bei Uneinigkeit der beiden Räte.
Fakultatives Referendum
Auf Verlangen von 50'000 Stimmberechtigten oder acht Kantonen werden dem Volk zur Abstimmung unterbreitet:
- Bundesgesetze;
- dringlich erklärte Bundesgesetze, deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt;
- Bundesbeschlüsse, soweit Verfassung oder Gesetz dies vorsehen;
- völkerrechtliche Verträge,
- die unkündbar sind,
- den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen,
- eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbeiführen.
Die Bundesversammlung kann weitere völkerrechtliche Verträge dem Referendum unterstellen.