Wicki Franz (C, LU): Ich gehe mit dem Bericht einig, dass das Debakel bei der Schweizerischen Käseunion strukturbedingt ist. Die mit dem Käseabsatz beauftragten Stellen haben versucht, die Käseproduktion möglichst gut zu vermarkten. Die vom Bundesrat bewilligte Verkehrsmilchmenge überstieg aber die Möglichkeit einer regulären Vermarktung. So entwickelte sich eine Händlermentalität, die ausuferte und zu Usanzen führte, die gar nicht mehr kontrolliert werden konnten.
Doch frage ich mich, ob die Bundesaufsicht tatsächlich genügend wahrgenommen wurde. Gemäss dem hier einschlägigen Milchbeschluss liegt die Aufsicht beim Bundesrat. Artikel 35 erklärt, dass der Bundesrat Vertreter bestimmt, die an den Sitzungen der namentlich aufgeführten Organisationen, d. h. auch der Schweizerischen Käseunion, teilnehmen, um eine fortlaufende Kontrolle auszuüben und ihn, den Bundesrat, zu unterrichten. Diese fortlaufende Kontrolle und wohl auch die Berichterstattung der Bundesvertreter fehlten. Im Bericht der Kommission wird auf eine Weisung des Bundesrates vom 15. März 1974 verwiesen, auf die Weisungen für die Vertreter des Bundes in Verwaltungen von Aktiengesellschaften und Genossenschaften, also auf eine 22jährige Weisung.
Mir geht es nun heute darum, dass Lehren für die Zukunft gezogen werden, und zwar nicht nur im Käsebereich, sondern auch bei allen halbstaatlichen Organisationen. Lehren sind insbesondere auch im Zusammenhang mit den neuen Verwaltungsformen - wirkungsorientierte Verwaltung, NPM, und wie sie alle heissen - zu ziehen. Hier wird es notwendig sein, dass der Bundesrat seine bereits ins reife Alter gekommenen Weisungen überholt. Er hat aber auch dafür zu sorgen, dass sie durchgesetzt werden.
Daher unterstütze ich auch die Empfehlung der Kommissionen an den Bundesrat, die ganz klar lautet: Die Kommissionen empfehlen dem Bundesrat, die Vertreter des Bundes in halbstaatlichen Organisationen im allgemeinen und in der Schweizerischen Käseunion AG und deren Nachfolgeorganisationen im speziellen besser zu führen und einem Dienst die Gesamtverantwortung zu übertragen. Die Gesamtverantwortung wird hier wahrscheinlich auch gefehlt haben.