Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

92.029 Rassendiskriminierung.
Übereinkommen und Strafrechtsrevision
Discrimination raciale.
Convention et révision du droit pénal

Botschaft: 02.03.1992 (BBl III, 269 / FF III, 265)

Ausgangslage

Das Übereinkommen ergänzt die vom Parlament genehmigten Menschenrechtspakte in einem wichtigen Bereich. Mit seinen 130 Vertragsstaaten ist es eines der am breitesten akzeptierten Übereinkommen auf universeller Ebene. Das Übereinkommen verbietet die Rassendiskriminierung und verpflichtet die Vertragsstaaten zu verschiedenen Massnahmen zu deren Bekämpfung und Verhinderung. Unter anderem verlangt es die strafrechtliche Erfassung bestimmter rassendiskriminierender Akte. Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen, schlägt der Bundesrat die Ergänzung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafrechtes mit einer Bestimmung vor, die rassistische Angriffe auf die Menschenwürde und Verweigerung einer öffentlich angebotenen Leistung aus rassistischen Gründen neu unter Strafe stellen soll. Mit der Revision des Strafrechts genügt das schweizerische Rechtssystem den Anforderungen des Übereinkommens weitgehend.

Verhandlungen

NR 17.12.1992 AB 1992, 2650
SR 09.03.1993 AB 1993, 90
NR 08.06.1993 AB 1993, 1075
SR 14.06.1993 AB 1993, 452
NR 17.06.1993 AB 1993, 1300
NR / SR 18.06.1993 Schlussabstimmungen zur Vorlage B, Schweizerisches Strafgesetzbuch (114:13 / 34 : 0)

Im Nationalrat wurde das Übereinkommen und die Strafgerechtsrevision von der Autopartei und den Schweizer Demokraten bekämpft. Steinemann (A, SG) nannte die Strafnorm das "Anti-Weisse-Rasse-Gesetz". Die äusserste Ratsrechte blieb jedoch mit ihrer Opposition allein. In der Debatte wurde konkretisiert, dass das Diskriminierungsverbot für öffentlich angebotene Leistungen auf den Abschluss von Anstellungs- und Mietverträgen keine Anwendung finden soll. Als Ergänzung beschloss der Nationalrat ein Bundesgesetz zur Schaffung einer Ombudsstelle gegen Rassismus und regte beim Bundesrat die Schaffung einer Kommission gegen Rassismus an.

Der Ständerat stimmte den beiden Vorlagen des Bundesrates ohne Opposition zu. Er lehnte jedoch das vom Nationalrat im Eilverfahren, d.h. ohne Konsultation des Bundesrates beschlossene Bundesgesetz über die Schaffung einer Ombudsstelle gegen Rassismus mit 21:0 Stimmen ab. Er verabschiedete dazu ein Postulat, das den Bundesrat auffordert, die Schaffung einer derartigen Stelle zu prüfen. - Der Nationalrat forderte daraufhin die Schaffung einer Ombudsstelle mit einer Motion, was die kleine Kammer mit dem Argument ablehnte, dass zuerst die Notwendigkeit und die Funktion einer derartigen Institution abzuklären seien.

Nachdem mehrere Komitees gegen die Vorlage das Referendum ergriffen hatten, wurde sie in der Volksabstimmung vom 25. September 1994 knapp angenommen (vgl. Anhang G).

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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