Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

93.089 Teuerungsausgleich an das Bundespersonal
Personnel fédéral. Compensation du renchérissement

Botschaft: 3.11.1993 (BBl IV, 249 / FF IV, 262)

Ausgangslage

Der Bundesrat beantragt angesichts des stark angewachsenen Budgetdefizits als Sofortmassnahme eine Änderung des Bundesbeschlusses vom 19. Juni 1992 über den Teuerungsausgleich an das Bundespersonal in dem Sinne, dass in den Jahren 1994 und 1995 bei der Festsetzung des Teuerungsausgleichs ausser den Lebenskosten auch die Wirtschaftslage und die Lage der Bundesfinanzen mitberücksichtigt werden.

Verhandlungen

NR / SR Wintersession 1993 AB 1993, Wintersession
NR / SR 19.06.1993 Schlussabstimmungen (35:3 / 117:41)

Im Ständerat fand der Beschlussentwurf Zustimmung, und zwar gegen den Widerstand der Sozialdemokraten Onken (TG) und Plattner (BS) sowie der beiden Tessiner Vertreter Salvioni (R) und Morniroli (D). Auch im Nationalrat blieben die Sozialdemokraten mit ihrem Nichteintretensantrag mit 106 zu 43 Stimmen in der Minderheit. Der Nationalrat wollte vorerst noch weiter gehen und den Bundesrat ermächtigen, auf hohen Einkommensteilen keinen Teuerungsausgleich zu entrichten. Schliesslich fügte er sich aber dem Ständerat, der damit argumentiert hatte, dass diese Option bereits mit der durch ihn in den Beschluss eingefügten Bestimmung gewährleistet sei, dass soziale Aspekte zu berücksichtigen seien. Gegen den Widerstand der Linken und der Lega stimmten beide Räte der Dringlichkeitsklausel zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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