Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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1. Staatspolitik und Rechtsordnung
93.089 |
Teuerungsausgleich an das
Bundespersonal |
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Personnel fédéral.
Compensation du renchérissement |
Botschaft: 3.11.1993 (BBl IV, 249 / FF IV, 262)
Ausgangslage
Der Bundesrat beantragt angesichts des stark angewachsenen
Budgetdefizits als Sofortmassnahme eine Änderung des Bundesbeschlusses vom 19. Juni 1992
über den Teuerungsausgleich an das Bundespersonal in dem Sinne, dass in den Jahren 1994
und 1995 bei der Festsetzung des Teuerungsausgleichs ausser den Lebenskosten auch die
Wirtschaftslage und die Lage der Bundesfinanzen mitberücksichtigt werden.
Verhandlungen
NR / SR |
Wintersession 1993 |
AB 1993, Wintersession |
NR / SR |
19.06.1993 |
Schlussabstimmungen (35:3 / 117:41) |
Im Ständerat fand der Beschlussentwurf Zustimmung,
und zwar gegen den Widerstand der Sozialdemokraten Onken (TG) und Plattner (BS) sowie der
beiden Tessiner Vertreter Salvioni (R) und Morniroli (D). Auch im Nationalrat
blieben die Sozialdemokraten mit ihrem Nichteintretensantrag mit 106 zu 43 Stimmen in der
Minderheit. Der Nationalrat wollte vorerst noch weiter gehen und den Bundesrat
ermächtigen, auf hohen Einkommensteilen keinen Teuerungsausgleich zu entrichten.
Schliesslich fügte er sich aber dem Ständerat, der damit argumentiert hatte, dass diese
Option bereits mit der durch ihn in den Beschluss eingefügten Bestimmung gewährleistet
sei, dass soziale Aspekte zu berücksichtigen seien. Gegen den Widerstand der Linken und
der Lega stimmten beide Räte der Dringlichkeitsklausel zu.
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