Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
 |
1. Staatspolitik und Rechtsordnung
94.105 |
Asylverfahren. Verlängerung
des Bundesbeschlusses |
|
Procédure d'asile.
Prorogation de l'arrêté fédéral |
Botschaft: 21.12.1994 (BBl 1995 I, 373 / FF 1995 I, 381)
Ausgangslage
Das Asylgesetz wurde am 22. Juni 1990 durch den
Bundesbeschluss über das Asylverfahren in wesentlichen Teilen ergänzt und geändert.
Dieser dringliche Bundesbeschluss gilt noch bis zum 31. Dezember 1995.
In der Zwischenzeit wurden die Arbeiten für die
Überführung des Bundesbeschlusses ins ordentliche Recht im Rahmen einer Totalrevision
des Asylgesetzes an die Hand genommen. Der Bundesrat gab Bericht und Entwurf am
6. Juni 1994 in die Vernehmlassung. Auf Wunsch verschiedener Kantone, Parteien und
Organisationen verlängerte er, angesichts der komplexen Materie und grundsätzlicher
Neuerungen, beispielsweise im Bereich der Schutzbedürftigen, die Vernehmlassungsfrist bis
zum 15. November 1994.
Als Folge davon konnte der Zeitplan für die Vorbereitung
der Vorlage und die parlamentarische Behandlung bis Ende 1995 nicht mehr eingehalten
werden. Eine sorgfältige Gesetzgebung hätte in der verbleibenden Zeit nicht mehr
gewährleistet werden können. Der Bundesrat beantragt dem Parlament aus diesen Gründen
die Verlängerung des Bundesbeschlusses über das Asylverfahren um zwei Jahre bis zum
31. Dezember 1997.
Der geltende Bundesbeschluss über das Asylverfahren bleibt
durch die Verlängerung inhaltlich unverändert. Einzig im Zusammenhang mit den
Sanierungsmassnahmen 1993, dem Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht und
dem Bundesbeschluss über Sparmassnahmen im Asyl- und Ausländerbereich wurden bereits
materielle Änderungen vorgenommen. Die entsprechenden Bestimmungen im Bundesbeschluss
über das Asylverfahren werden daher nicht mehr verlängert.
Verhandlungen
NR |
09.03.1995 |
AB 1995, 505 |
SR |
13.06.1995 |
AB 1995, 592 |
NR / SR |
23.06.1995 |
Schlussabstimmungen (179:2 / 40:0) |
Um die Totalrevision des Asylgesetzes mit der notwendigen
Ruhe angehen zu können, beantragte im Nationalrat die Mehrheit der Kommission, das
geltende Recht bis zum 31. Dezember 1998 zu verlängern. Der Rat entschied sich jedoch mit
57 zu 43 Stimmen für die Lösung des Bundesrates. Bundesrat Koller stellte fest, dass das
neue Gesetz nicht mehr viele Neuerungen enthalten und daher auch nicht besonders
umstritten sein werde. Die Datenschutzbestimmungen müssten ohnehin schon vor 1998
angepasst werden.
Der Ständerat stimmte der Vorlage einstimmig zu.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
|