Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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2. Aussenpolitik
93.051 |
IKRK. Bundesbeitrag |
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CICR. Contribution |
Botschaft: 26.05.1993 (BBl II, 1215 / FF II, 1141)
Ausgangslage
Seit 1931 beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der
ständigen Aufgaben des IKRK und leistet aufgrund des Bundesbeschlusses vom 25.9.1989
betreffend die Jahre 1990 bis 1993 einen jährlichen Beitrag vom 55 Millionen Franken an
sein Sitzbudget. Weitere 15 bis 20 Millionen Franken jährlich hat das IKRK in den
vergangenen Jahren vom Bund an sein Feldbudget aus Mitteln des Rahmenkredits für die
Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft erhalten. Der
Bundesrat schlägt vor, die bisherige Grundsatzposition auch in Zukunft
aufrechtzuerhalten, welche in einer nahezu hälftigen Beteiligung des Bundes an den Kosten
des Sitzbudgets des IKRK besteht. Für 1994 und 1995 soll der jährliche Beitrag an das
Sitzbudget des IKRK auf je 60 Millionen und für 1996 und 1997 auf je 65 Millionen Franken
festgesetzt werden.
Verhandlungen
SR |
28.09.1993 |
AB 1993, 686 |
NR |
06.12.1992 |
AB 1993, 2206 |
Beide Räte stimmten der Vorlage diskussionslos zu.
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