Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

2. Aussenpolitik

94.029 Technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern.
Weiterführung
Coopération technique et aide financière en faveur des pays en développement.
Continuation

Botschaft: 20.04.1993 (BBl II, 941/ FF II, 925)

Ausgangslage

Der beantragte Rahmenkredit ist auf eine Laufzeit von mindestens vier Jahren angelegt und soll die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe des Bundes ermöglichen.

Die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe sind umfangmässig die beiden Hauptzweige der öffentlichen Hilfe der Schweiz.

Im Bericht über die Legislaturplanung 1991 bis 1995 wurde die Absicht geäussert, das Volumen der öffentlichen Entwicklungshilfe bis zur Jahrtausendwende möglichst auf 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukt zu erhöhen. Dementsprechend ist in der Finanzplanung und den Finanzperspektiven des Bundes für die folgenden Jahre die schrittweise Annäherung an dieses Ziel vorgesehen. Auf der Basis der Finanzplanung wird ein neuer Rahmenkredit für die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe in der Höhe von 3'900 Millionen Franken beantragt.

Angesichts der globalen politischen, wirtschaftlichen. sozialen und ökologischen Herausforderungen ist die Existenzsicherung der Schweiz und die Wahrung langfristiger Interessen nur durch verstärkte internationale Solidarität zu erreichen. Die Entwicklungspolitik als Teilbereich der Aussenpolitik ist Ausdruck dieser internationalen Solidarität.

Verhandlungen

NR 14.06.1994 AB 1994, 1019
SR 27.09.1994 AB 1994, 894
NR 14.12.1994 AB 1994, 2342
SR 15.12.1994 AB 1994, 1326
NR 15.12.1994 AB 1994, 2438

Der Bundesrat schlug mit den 3,9 Milliarden 600 Millionen Franken mehr vor als im letzten Rahmenkredit. Moser (A, AG) plädierte für 3,6 Milliarden, mit der Begründung sich zuerst um das "eigene Haus" zu kümmern. Für 3,7 Milliarden Trat Rychen (V, BE) ein, was keiner realen Kürzung entspreche. Diese trug ihm von seiten der Grünen und SP den Vorwurf ein, in Tat und Wahrheit für einen Abbau zu plädieren. Rychen fand in der eigenen Partei nicht ungeteilte Zustimmung: Nebiker (V, BL) bezeichnete 3,9 Milliarden als Minimum. Eine Steigerung aber sei innenpolitisch nicht vertretbar.

SP, Grüne und Teile von LdU und CVP verlangten 4,2 Milliarden, was ursprünglich auch die DEH und die Hilfswerke gefordert hatten. Bundesrat Cotti sagte, dass der Bundesrat sich das Ziel gesetzt habe, 0,4 % des Bruttosozialprodukts für die Entwicklungshilfe auszugeben. Dies sei mit 3,9 Milliarden möglich, wenn auch nur mit Verzögerung. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Rahmenkredit erlaube ein reales Wachstum von drei Prozent in vier Jahren - was eine ausgeglichene Lösung darstelle im Hinblick auf die Finanzlage einerseits, dem Willen andrerseits, der Entwicklungspolitik Priorität einzuräumen. Tschopp (R, GE) stellte den Antrag, zusätzlich einen Kredit über 200 Millionen Franken für friedenserhaltende Aktionen in Entwicklungsländern zu sprechen. Das Geld solle internationalen Organisationen wie dem IKRK zugute kommen. Bundesrat Cotti erklärte sich ausserstande, den Vorschlag beurteilen zu können, worauf Tschopp auf seinen Antrag verzichtete. Mit 122:27 stimmte der Nationalrat den 3,9 Milliarden zu.

Im Ständerat standen sich zwei Lager gegenüber: Die einen wollten nach der guten Aufnahme des Nord-Süd-Leitbildes beim Rahmenkredit den entwicklungspolitischen Tatbeweis erbringen. Die andren fanden, dass das Parlament nun den Tatbeweis des Sparens bei der Entwicklungshilfe erbringen müsse. Morniroli (D, TI) wollte die Vorlage mit einem unbestimmten Kürzungsauftrag an den Bundesrat zurückweisen. Rüesch (R, SG) beantragte, den vierjährigen Rahmenkredit um 200 Millionen auf 3,7 Milliarden Franken zu kürzen. Die Bundeskasse liesse sich nur sanieren, wenn auch in der Entwicklungszusammenarbeit auf ein Aufgabenwachstum verzichtet werde. Schmid (C, AI) beantragte 500 Millionen zu streichen mit der Begründung, dass sonst Sparopfer beim Volk keinen Erfolg haben werden. Mehre Ständeräte widersprachen der Darstellung der Kürzungsbefürworter, wonach die Entwicklungskredite immer noch leicht wachsen würden. Meier (C, LU) und andere betonten, dass man die komplexe Nord-Süd-Problematik nicht nur aus dem engen finanzpolitischen Blickwinkel betrachten dürfe. Simmen (C, SO) beantragte namens einer Kommissionsminderheit, den Kredit auf 4,1 Milliarden aufzustocken. Sie fürchtete, dass bei Sparübungen die im Volk breitabgestützten schweizerischen Hilfsprojekte weniger Geld zur Verfügung hätten, weil der Bund gegenüber den internationalen Entwicklungsorganisationen feste Verpflichtungen eingegangen ist. Der Antrag fand jedoch im Rat keine Mehrheit, vielmehr folgte er mit 24 zu 17 Stimmen dem Antrag einer Kürzung um 200 Millionen auf 3,7 Milliarden Franken und schafften damit eine Differenz zum Nationalrat.

Bei der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat an seinem Beschluss von 3,9 Milliarden fest. Grüne, Sozialdemokraten, EVP, Landesring und Liberale engagierten sich für eine glaubwürdige Entwicklungspolitik, die auf die von der OECD empfohlenen 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts angehoben werden sollte. Für eine Kürzung traten FDP, SVP, Freiheits-Partei, Schweizer Demokraten und Lega dei Ticinesi ein. Eine Mehrheit der CVP wandte sich gegen eine Kürzung eine Minderheit folgte dem Antrag Columberg (C, GR), der als Mittellösung zwischen National- und Ständerat 3,8 Milliarden vorschlug.

Der Ständerat stimmte mit 34:4 Stimmen einem Kompromissvorschlag von 3,8 Milliarden zu, dem der Nationalrat entgegen der Empfehlung der Kommissionsmehrheit mit 88:54 Stimmen folgte.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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