Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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3. Aussenwirtschaft
93.048 |
Internationale
Wirtschaftsvereinbarungen |
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Accords économiques
internationaux |
Botschaft: 19.05.1993 (BBl II, 365 / FF II, 349)
Ausgangslage
Die drei bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der
Schweiz und den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen haben zum Ziel, zur
Förderung der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen beizutragen. Sie kommen den
Bemühungen der baltischen Staaten entgegen, ihre Handelsbeziehungen zu Westeuropa
schrittweise auszubauen. Die Abkommen umfassen Industrieprodukte, verarbeitete
landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Fische und andere Meeresprodukte.
Durch das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Rumänien
soll Rumäniens Übergangsprozess zur Marktwirtschaft unterstützt werden. Das Abkommen
umfasst Industriegüter, verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Fische und
andere Meeresprodukte. Der Agrarsektor bildet Gegenstand einer bilateralen Vereinbarung
zwischen der Schweiz und Rumänien.
Die Schweiz ist seit 1990 Mitglied des Internationalen
Zucker-Übereinkommens von 1987, das durch das von 1992 abgelöst wird. Seine Ziele
bestehen darin, die Zuckerindustrie insbesondere in den Entwicklungsländern zu fördern
und durch die Veröffentlichung von Produktions- und Handelsstatistiken sowie Analysen
über den Weltzuckermarkt die Markttransparenz zu verbessern.
Das 1973 im Rahmen des GATT ausgehandelte multilaterale
Abkommen über den Textilhandel sowie seine Protokolle von 1986 und 1989 werden durch das
Protokoll vom 9.12.1992 um ein weiteres Jahr bis Ende 1993 verlängert.
Verhandlungen
SR |
21.09.1993 |
AB 1993, 598 |
NR |
28.09.1993 |
AB 1993, 1630 |
Der Ständerat und der Nationalrat stimmten den
internationalen Wirtschaftsvereinbarungen oppositionslos zu.
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