Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

3. Aussenwirtschaft

94.025

Finanzhilfe an die OSEC

Aide financière à l'OSEC

Botschaft: 28.02.1994 (BBl II, 747 / FF II, 737)

Ausgangslage

Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1989 über die finanziellen Mittel für die Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) lief Ende 1994 aus. Dieser sah ursprünglich für die Jahre 1990 - 1994 eine Finanzhilfe von insgesamt 60 Millionen Franken vor, verteilt auf einen jährlichen Beitrag des Bundes von 10 Millionen Franken an die OSEC und von je 1 Million Franken an die Schweizerischen Auslandhandelskammern sowie an nicht gewinnorientierte Zusammenschlüsse ausserhalb der OSEC. Im Rahmen der Massnahmen zur Sanierung der Bundesfinanzen wurden diese Beiträge von 1993 und 1994 auf jährlich 8 bzw. auf je 0,5 Millionen Franken reduziert.

Im Hinblick auf die Weiterführung dieser Finanzhilfen wurde in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der OSEC eine eingehende Überprüfung der Aufgaben vorgenommen, welche die OSEC und die staatlich unterstützten Exportförderungsmassnahmen erfüllen müssen. Diese Analyse hat ergeben, dass die von Wirtschaft und Bund gemeinsam zu tragenden Exportförderungsaktivitäten die folgenden vier Leistungsbereiche abdecken müssen:

  • die Information im Ausland über die schweizerische Exportwirtschaft;
  • die Information und Beratung der schweizerischen Exportwirtschaft über Auslandmärkte;
  • die Vermittlung von Geschäftsmöglichkeiten und Geschäftspartnern;
  • die Organisation von Exportförderungsveranstaltungen im Ausland.

Die Finanzhilfe an die OSEC, die bisher pauschal für einen globalen Auftrag gewährt wurde, wird zukünftig gezielt für vier Aufgabenbereiche entrichtet, an deren Erfüllung der Bund ein Interesse hat.

Die Finanzhilfe an Exportföderungsaktionen der Schweizerischen Handelskammer im Ausland und von nicht gewinnorientierten Zusammenschlüssen ausserhalb der OSEC hat sich bewährt und soll weitergeführt werden. Im weiteren ist vorgesehen, die Entschädigung an Handelskammern, welche schweizerische Botschaften ganz oder teilweise von Handelsaufgaben entlasten, zukünftig aus diesem Kredit zu leisten.

Mit dem Entwurf des Bundesbeschlusses wird für die Jahre 1995-1998 ein Zahlungsrahmen von 52 Millionen Franken oder 13 Millionen Franken pro Jahr beantragt.

Verhandlungen

SR 15.06.1994 AB 1994, 678
NR 01.12.1994 AB 1994, 2097
SR 13.12.1994 AB 1994, 1276
NR 15.12.1994 AB 1994, 2382

Der Ständerat stimmte der Vorlage einstimmig zu. Auf Antrag von Büttiker (R, SO) hiess der Ständerat zusätzlich eine vorübergehende Aufstockung der OSEC-Finanzhilfe um jährlich eine Million Franken gut. Damit soll die Beteiligung der Schweiz am System der Euro Info Centres (EIC) sichergestellt werden.

Der Nationalrat stimmte mit 92 zu 7 Stimmen dem Beschluss zu. Er lehnte jedoch mit 61 zu 43 Stimmen die vom Ständerat beschlossene Aufstockung für die EIC ab. Die Mehrheit des Rates war überzeugt, dass die Finanzhilfe an die OSEC auch für die EIC-Beteiligung ausreicht.

In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an seinem Beschluss fest. Der Nationalrat lenkte stillschweigend auf den Beschluss der kleinen Kammer ein.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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