Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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5. Wirtschaft
92.062 |
Schweizerische
Verkehrszentrale. Änderung des Bundesbeschlusses |
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Office national suisse du
tourisme. Modification de l'arrêté |
Botschaft: 19.08.1992 (BBl V, 1185 / FF V, 1122)
Ausgangslage
Die Schweizerische Verkehrszentrale (SVZ) ist eine
öffentlich-rechtliche Körperschaft, welche die touristische Landeswerbung im In- und
Ausland organisiert und durchführt. Sie ist auf einen jährlichen Bundesbeitrag
angewiesen. Der geltende Finanzierungsbeschluss vom 15. Juni 1987 läuft Ende 1992 aus.
Der stärkere Wettbewerb, der ausgewiesene Nachholbedarf und die Teuerungsverluste würden
eigentlich eine Erhöhung der Finanzhilfe an die SVZ erfordern. Aufgrund der finanziellen
Schwierigkeiten des Bundes kann der Bundesbeitrag aber nicht erhöht werden. Er soll auf
dem Niveau von 1991 und 1992 eingefroren werden und 1993 und 1994 weiterhin 31 Millionen
Franken pro Jahr betragen.
Verhandlungen
SR |
06.10.1992 |
AB 1992, 968 |
NR |
30.11.1992 |
AB 1992, 2291 |
SR |
09.12.1992 |
AB 1992, 1207 |
SR / NR |
18.12.1992 |
Schlussabstimmungen (44:0 / 134:1) |
Im Ständerat stellte die vorberatende Kommission
den Antrag, die Beiträge nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen bei 62 Millionen Franken
einzufrieren, sondern einen Höchstbetrag von 78 Millionen zu bewilligen. Die
Schweizerische Verkehrszentrale befinde sich in einer Übergangsphase und man wisse nicht,
wie sich eine Begrenzung der Finanzen auswirken werde. Genau umgekehrt argumentierte
Büttiker (R, SO): eine Erhöhung der Bundesleistungen würde eine Vorwegnahme der
geplanten Überprüfung der SVZ bedeuten. Der Rat beschloss mit 23 gegen 15 Stimmen, dem
Antrag des Bundesrates zuzustimmen.
Weil die Debatte in Kategorie IV (Kurzdebatte) stattfand,
war sie im Nationalrat für einmal kürzer als im Ständerat. Auch hier wurden
verschieden hohe Finanzierungsbeiträge vorgeschlagen. Mit 71 gegen 37 Stimmen obsiegte
der Antrag der Kommissionsmehrheit, 65,2 Millionen Franken zu sprechen, damit wenigstens
ein Kaufkraftverlust vemieden werden könne.
Der Ständerat schloss sich dieser begrenzten
Beitragserhöhung an.
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