Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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5. Wirtschaft
93.125 |
Bundesgesetz über die
Produktehaftpflicht |
Swisslex |
Loi fédérale sur la
responsabilité du fait des produits |
Motion des Nationalrates 93.3249 (Kommission NR 93.125)
Haftpflicht bei Grossschäden
Motion du Conseil national 93.3249 (Commission CN 93.125) Responsabilité civile lors des
"grands sinistres
Botschaft: 24.02.1993 (BBl I, 806 / FF I, 757)
Ausgangslage
Der vorliegende Entwurf übernimmt weitgehend den
Eurolex-Entwurf, mit dem im Rahmen des freien Warenverkehrs die Richtlinie Nr. 85/374
des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte in das schweizerische
Recht umgesetzt werden sollte. Er berücksichtigt die Änderungen, die das Parlament
vorgenommen hat. Ferner nimmt er nicht mehr ausdrücklich auf den EWR Bezug, sondern
behält nur völkerrechtliche Verträge im allgemeinen vor.
Verhandlungen
SR |
27.04.1993 |
AB 1993, 245 |
NR |
03.06.1993 |
AB 1993, 963 |
SR / NR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen (35:1 / 116:22) |
In der Aprilsession 1993 nahm der Ständerat das
Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht einstimmig an, wonach inskünftig ein
Hersteller auch ohne eigenes Verschulden für Schäden haftet, die durch fehlerhafte
Produkte verursacht worden sind. Der so Geschädigte hat Anrecht auf eine
Schadenersatzleistung des Herstellers oder Importeurs. Bei materiellen Schäden ist eine
Franchise von 900 Franken vorgesehen.
In der Sommersession nahm der Nationalrat das Gesetz
in der Fassung des Ständerates unverändert mit 83 zu 1 Stimmen an. Mit 70 zu 31 Stimmen
lehnte er einen Antrag ab, nach der Hors-sol-Methode erzeugte Pflanzen sowie
gentechnologischGentechnologie veränderte Pflanzen und Tiere ebenfalls der
Produktehaftung zu unterstellen.
Da die Haftung bei Grossschäden ausser bei
Nuklearkatastrophen in der Schweiz nicht geregelt ist, überwies der Nationalrat eine
Motion, in der der Bundesrat aufgefordert wird, diese Rechtslücke zu füllen. Dieser
Motion stimmte am 3. Dezember 1993 auch der Ständerat zu.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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