Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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6. Landwirtschaft
88.229 |
Parlamentarische Initiative
(Berger). Alkoholgesetz. Selbsthilfe im Obstbau |
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Initiative parlementaire
(Berger). Loi sur l'alcool. Entraide en arboriculture |
ad 88.229 |
Motion der Kommission für
Gesundheit und Umwelt des Nationalrates. |
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Landwirtschaftsgesetz.
Selbsthilfe in der Landwirtschaft |
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Motion de la Commission de la
santé publique et de l'environnement du Conseil national. |
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Loi sur l'agriculture.
Contributions de solidarité |
Bericht der Kommission des Nationalrates: 14.11.1988 (BO E
1990, 1229 / AB SR 1990, 1229)
Bericht der Kommission des Nationalrates: 15.04.1991 (BBl IV, 290 / FF IV, 283)
Stellungnahme des Bundesrates: 23.09.1991 (BBl IV, 306 / FF IV, 299)
Ausgangslage
Die parlamentarische Initiative Berger (V, VD) schlägt
eine Ergänzung des Alkoholgesetzes vor. Die Selbsthilfe im Obstbau soll gefördert werden
indem auf Bundesebene die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Anstrengungen
der betroffenen Kreise (Schweizerischer Obstverband) zu unterstützen und die Teilnahme
der Produzenten zu sichern, die nicht Mitglied einer Organisation sind. Vom
Selbsthilfefonds im Obstbau profitieren alle, mitgetragen wird er aber nur von einem Teil
der Produzenten. Die Initiative fordert, dass sich alle Obstproduzenten beteiligen; sie
will dem Bund die Möglchkeit geben, die Beiträge für obligatorisch zu erklären, für
den Fall, dass sich ein zu grosser Teil der Produzenten dagegen sträuben würde.
Verhandlungen
NR |
22.06.1990 |
AB 1990, 1229 |
NR |
11.12.1991 |
AB 1991, 2373, 2382 |
SR |
18.03.1992 |
AB 1992, 73 |
NR / SR |
20.03.1992 |
Schlussabstimmungen (98:47 / 39:0) |
Der Nationalrat hat in der Sommersession 1990
beschlossen, der parlamentarischen Initiative Berger Folge zu geben. 1991 legte die
Kommission ihren Bericht und Antrag vor, der auch vom Bundesrat unterstützt wurde. Der
Bundesrat sprach sich auch für einen Minderheitsantrag von Linken und Grünen aus,
welcher der Regierung die Möglichkeit geben will, Produzenten, respektive
Berufsorganisationen, aus besonderen Gründen von der Beitragspflicht zu befreien. Als
besonderer Grund gilt namentlich die Anpassung des Obstbaus an die Bedürfnisse des
Marktes und der Umwelt. Das Plenum nahm den von der Kommission vorgelegten Gesetzesentwurf
an und lehnte den Minderheitsantrag ab. Es wurde zudem eine Motion überwiesen, die den
Bundesrat beauftragt, im Landwirtschaftsgesetz Bestimmungen vorzusehen, welche die
Einführung von obligatorischen Solidaritätsbeiträgen erlauben.
Der Ständerat genehmigte die Änderung des
Alkoholgesetzes einstimmig.
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