Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

6. Landwirtschaft

88.229 Parlamentarische Initiative (Berger). Alkoholgesetz. Selbsthilfe im Obstbau
Initiative parlementaire (Berger). Loi sur l'alcool. Entraide en arboriculture
ad 88.229 Motion der Kommission für Gesundheit und Umwelt des Nationalrates.
Landwirtschaftsgesetz. Selbsthilfe in der Landwirtschaft
Motion de la Commission de la santé publique et de l'environnement du Conseil national.
Loi sur l'agriculture. Contributions de solidarité

Bericht der Kommission des Nationalrates: 14.11.1988 (BO E 1990, 1229 / AB SR 1990, 1229)
Bericht der Kommission des Nationalrates: 15.04.1991 (BBl IV, 290 / FF IV, 283)
Stellungnahme des Bundesrates: 23.09.1991 (BBl IV, 306 / FF IV, 299)

Ausgangslage

Die parlamentarische Initiative Berger (V, VD) schlägt eine Ergänzung des Alkoholgesetzes vor. Die Selbsthilfe im Obstbau soll gefördert werden indem auf Bundesebene die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Anstrengungen der betroffenen Kreise (Schweizerischer Obstverband) zu unterstützen und die Teilnahme der Produzenten zu sichern, die nicht Mitglied einer Organisation sind. Vom Selbsthilfefonds im Obstbau profitieren alle, mitgetragen wird er aber nur von einem Teil der Produzenten. Die Initiative fordert, dass sich alle Obstproduzenten beteiligen; sie will dem Bund die Möglchkeit geben, die Beiträge für obligatorisch zu erklären, für den Fall, dass sich ein zu grosser Teil der Produzenten dagegen sträuben würde.

Verhandlungen

NR 22.06.1990 AB 1990, 1229
NR 11.12.1991 AB 1991, 2373, 2382
SR 18.03.1992 AB 1992, 73
NR / SR 20.03.1992 Schlussabstimmungen (98:47 / 39:0)

Der Nationalrat hat in der Sommersession 1990 beschlossen, der parlamentarischen Initiative Berger Folge zu geben. 1991 legte die Kommission ihren Bericht und Antrag vor, der auch vom Bundesrat unterstützt wurde. Der Bundesrat sprach sich auch für einen Minderheitsantrag von Linken und Grünen aus, welcher der Regierung die Möglichkeit geben will, Produzenten, respektive Berufsorganisationen, aus besonderen Gründen von der Beitragspflicht zu befreien. Als besonderer Grund gilt namentlich die Anpassung des Obstbaus an die Bedürfnisse des Marktes und der Umwelt. Das Plenum nahm den von der Kommission vorgelegten Gesetzesentwurf an und lehnte den Minderheitsantrag ab. Es wurde zudem eine Motion überwiesen, die den Bundesrat beauftragt, im Landwirtschaftsgesetz Bestimmungen vorzusehen, welche die Einführung von obligatorischen Solidaritätsbeiträgen erlauben.

Der Ständerat genehmigte die Änderung des Alkoholgesetzes einstimmig.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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