Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

7. Öffentliche Finanzen

90.057 Bundesgericht. Bauvorhaben
Tribunal fédéral. Projet de construction

Botschaft: 12. September 1990 (BBl III, 685 / FF III, 665)

Zusatzbericht des Bundesrates: 21. Januar 1991 (BBl I, 930 / FF I 898)

Zusatzbotschaft (zu 94.049, Zivile Baubotschaft): 29. Juni 1994 (BBl III, 1117 / FF III, 1097)

Ausgangslage

Der Personalbestand des Bundesgerichts hat sich seit Bezug des "Palais Mon Repos" in Lausanne im Jahre 1927 mehr als verdoppelt. Der Raumbedarf kann im bestehenden Gebäude bei weitem nicht mehr gedeckt werden. Von all den geprüften Möglichkeiten zur Behebung der Raumprobleme hat sich die Erweiterung und der Ausbau des Bundesgerichtsgebäudes als beste und zweckmässigste Lösung erwiesen. Für den gesamten Ausbau ist ein Objektkredit von 46,7 Mio Franken erforderlich.

Verhandlungen

NR 04.12.1990 AB 1990, 2151 (Rückweisung)
SR 30.01.1992 AB 1992, 56
NR 20.09.1994 AB 1994, 1327
SR 14.12.1994 AB 1994, 1314

Am 4. Dezember 1990 hat der Nationalrat die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen mit der Begründung, dass auch das Bundesgericht dem hinter dem Gebäude gelegenen Wald, einer Parkanlage, den notwendigen Respekt entgegenzubringen habe, das heisst, dass dem Waldgesetz Nachachtung zu verschaffen sei (siehe auch Legislaturrückblick 1987-1991, S.155).

Der Bundesrat hielt in einem Zusatzbericht fest, die Baufläche befinde sich nach seiner Meinung in einem Park und nicht in einem Wald. Indessen solle die der Erholung dienende Grünzone nicht beschränkt werden und auf einem in der Nähe gelegenen Grundstück eine Neuaufforstung vorgenommen werden. Der Bundesrat hielt an seinem Bauprojekt fest.

Die nationalrätliche Kommission behandelte den Zusatzbericht und teilte dem Bundesrat mit: In Anbetracht der besonderen Umstände sei - in Abkehr von der bisherigen Praxis, aber ohne Präjudiz - vor der Weiterführung der parlamentarischen Behandlung das Baubewilligungsverfahren einzuleiten und durchzuführen. Damit würden die divergierenden Inpretationen gegenstandslos.

Der Ständerat nahm von dieser Entwicklung Kenntnis und verschob seinerseits die Behandlung des Geschäfts.

Nach einer erforderlichen Zonenplanänderung wurde das Baubewilligungsverfahren eingeleitet und von der Stadt Lausanne die Baubewilligung erteilt, wie der Bundesrat in einer Zusatzbotschaft zur Zivilen Baubotschaft 1994 festhielt.

Im Nationalrat wurde vermerkt, dass damit dem Auftrag Rechnung getragen worden sei und aus baurechtlicher Sicht der Realisierung des Bauvorhabens nichts mehr im Wege stehe. Sandoz (L. VD) wollte den Baukredit ablehnen, weil sich seit der Situation von 1990, als die erste Botschaft erstellt wurde, einiges geändert habe. Ihr Antrag wurde jedoch mit 80 zu 25 Stimmen abgelehnt

Der Ständerat stimmte dem Kredit mit 33 gegen 0 Stimmen zu. Bisig (R, SZ) bat den Bundesrat "das in die Jahre gekommene Projekt" aus aktueller Sicht auf Sparmöglichkeiten hin zu überprüfen. Bundesrat Stich sicherte ihm dies zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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