Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

7. Öffentliche Finanzen

Voranschläge
94.074 Voranschlag der Eidgenossenschaft 1995
Budget de la Confédération 1995

Botschaft: 03.10.1994

Ausgangslage

Der Voranschlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 1995 sieht einen Ausgabenüberschuss im Finanzvorschlag von 6'542 Millionen vor. Die Ausgaben verharren mit einem Zuwachs von lediglich 0,8 Prozent praktisch auf dem Niveau des Vorjahres. Dieses Budgetziel kann indessen nur mittels Dringlichkeitsrecht realisiert werden. Bei der Arbeitslosenversicherung, beim Personal und im Asylbereich sind dringliche Bundesbeschlüsse erforderlich (siehe unten 94.090). Mit einem Anstieg von 0,8 Prozent legen die Ausgaben deutlich weniger stark zu als die Wirtschaft (BIP: +4,0%). Der Budgetentwurf trägt gleichzeitig den Erfordernissen einer antizyklischen Finanzpolitik Rechnung und bildet einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltiger Sanierung der Bundesfinanzen, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft. Dank der rigorosen Budgetierung geht die Staatsquote auf 11,7 Prozent (1994: 12,1%) zurück. Die Einnahmen werden gegenüber dem Voranschlag 1994 um 2,1 Prozent zulegen. Der Voranschlag der Erfolgsrechnung weist einen Aufwandüberschuss von 7'259 Millionen auf. Die Schulden des Bundes dürften sich von 70 Milliarden Ende 1993 auf gegen 90 Milliarden erhöhen, die Verschuldungsquote (Schulden in % BIP) von 20 auf 24 Prozent klettern.

Seit 1992 hat der Bund in der allgemeinen Verwaltung und seinen Betrieben insgesamt gegen 8'000 Stellen abgebaut. Im EMD und bei den landwirtschaftlichen Forschungsanstalten sollen die Etatstellen um weitere 223 Einheiten reduziert werden. 100 Stellen werden für die Einführung der Mehrwertsteuer und 23 Stellen für weitere dringliche Bedürfnisse benötigt. Die restlichen 100 Stellen sollen aufgehoben werden.

Auf Wunsch der Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte sah der Bundesrat zusätzliche Ausgabenkürzungen von 892 Millionen Franken vor.

Verhandlungen

NR 28.11.-30.11./01.12.1994 AB 1994, 2005
SR 06.-12.12.1994 AB 1994, 1184
NR 12.12.1994 AB 1994, 2267
SR 13.12.1994 AB 1994, 1292
NR 14.12.1994 AB 1994, 2309
SR 14.12.1994 AB 1994, 1318

Der Nationalrat folgte in den meisten Fällen den Anträgen seiner Finanzkommission. Diese hatte sich an vier Leitlinien orientiert: 1. Priorität beim Zurückdämmen des Ausgabenwachstums, 2. mittelfristig keine weiteren Abgabenerhöhungen (Ausnahmen: Arbeitslosenversicherung und Tabaksteuer), 3. Verzicht auf weitere Reduktionen bei den linearen Kürzungen, 4. die Investitionsquote, die in den letzten Jahren ohnehin leicht zurückgegangen ist, wird nicht weiter überdurchschnittlich zurückgedämmt. In der Detailberatung wurden die Ausgaben im Vergleich zum Antrag der Finanzkommision insgesamt um 41 Millionen erhöht. Etwas grösszügiger zeigte sich der Rat bei der Entwicklungshilfe und beim Militär. In der Detailberatung des Budgets kam der Nationalrat ungewohnt zügig voran, weil die rund drei Dutzend Einzelanträge nur schriftlich begründet werden konnten. Dies veranlasste Schmidhalter (C, VS) in einer persönlichen Erklärung festzuhalten, die Beschlussfassung über den Voranschlag sei nicht nur eine Pflichtübung des Parlamenes, sondern das absolut wichtigste Geschäft. Das Büro habe mit der Kurzdebatte den Ratsmitgliedern - mit Ausnahme der Mitglieder der Finanzkommission - ein Redeverbot auferlegt.

Im Ständerat wurde darauf hingewiesen, dass das Defizit über das Budget allein nicht bekämpft werden kann. Dazu brauche es - neben eiserner Ausgabendisziplin in allen Sparten - die Sanierungsprogramme. Salvioni (R, TI) beantragte Rückweisung des Voranschlags an den Bundesrat, damit dieser das strukturelle Defizit von vier Milliarden unverzüglich zum Verschwinden bringe und bis 1998 die Rechnung ganz ausgleiche. Die Verfassung schreibe klar vor, dass der Fehlbetrag der Bilanz abzutragen sei. Die Rückweisung wurde mit 30 zur 2 Stimmen abgelehnt. In der Detailberatung wurde z.B. in folgenden Bereichen unterschiedlich zum Erstrat entschieden: das Sparopfer in der Entwicklungszusammenarbeit wurde um weitere 10 auf 24 Millionen erhöht, der Kredit für die Aids-Bekämpfung wurde statt um zwei, nur um eine Million Franken gekürzt, das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann erhielt die vom Nationalat gestrichenen 96'000 Franken wieder ins Budget und für die Sicherheit rund ums Bundeshaus wurden 100'000 Franken mehr gesprochen.

In der Differenzbereinigung gab die Zahl der zu streichenden Etatstellen am längsten zu reden. Die zwei Kammern einigten sich dann darauf 200 Stellen (statt 100 wie der Bundesrat oder 300 wie der Ständerat vorgeschlagen hatte) zu streichen, aber gleichzeitig den Transfer von 40 freiwerdenden Stellen aus den Rüstungsbetrieben in die zivile Verwaltung zu verbieten.

Nach der Bereinigung betrug das Defizit noch knapp 6,1 Milliarden Franken.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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