Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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7. Öffentliche Finanzen
95.047 |
Finanzhaushaltgesetz.
Änderung |
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Loi sur les finances de la
Confédération. Révision |
Botschaft: 16.08.1995 (BBl IV, 348 / FF IV, 350)
Ausgangslage
Die beantragte Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (FHG)
umfasst nur einen Revisionspunkt, die Ausgliederung des Einnahmenausschusses der
Pensionskasse des Bundes (PKB) aus der Bundesrechnung. Die heutige Darstellung der PKB in
der Bundesrechnung, die seit 1991 in Kraft ist, vermag nicht zu befriedigen, da
- aus ökonomischer Sicht die PKB nicht dem öffentlichen
Sektor zuzurechnen ist und der von ihr erzielte Kassenüberschuss keine öffentliche
Einnahme darstellt;
- die auf einer vorsichtigeren Deckungspolitik basierende
Finanzrechnung wegen dieser Sonderregelung regelmässig besser abschliesst als die
Erfolgsrechnung;
- das Ergebnis der Finanzrechnung bei einer Reduktion der
Teuerungszulage an das Bundespersonal im ersten Jahr verschlechtert, bei einer Erhöhung
der Zulage dagegen verbessert wird.
In Anbetracht der Nachteile der heutigen Verbuchungspraxis
und im Hinblick auf eine systemgerechte und transparente Verbuchung der Aufwendungen für
die zweite Säule wird deshalb die Ausgliederung des Einnahmenüberschusses aus der
Bundesrechnung beantragt. Der Verzicht auf die Vereinnahmung des jährlichen
Kassenüberschusses der PKB hat allerdings zur Folge, dass der Saldo der Finanzrechnung in
den nächsten Jahren eine Verschlechterung in der Grössenordnung von einer Milliarde
Franken pro Jahr erfahren wird.
Verhandlungen
NR |
27.09.1995 |
AB 1995, 1940 |
Der Nationalrat folgte dem Antrag des Bundesrates,
den Einnahmenüberschuss der Pensionskasse des Bundes aus der Finanzrechnung
auszugliedern. Allerdings wünschte er, dass der Bundesrat die Frage der
Tresoreriedarlehen an die SBB in die Revision des Finanzhaushaltgesetzes einbeziehe.
Bundesrat Otto Stich erklärte sich zwar inhaltlich mit
dieser Forderung einverstanden, bat aber den Rat, trotzdem auf die Vorlage einzutreten.
Der Rat folgte indessen dem Antrag seiner Kommission und sprach sich mit 90 gegen 10 für
die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat aus.
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