Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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8. Energie
91.026 |
Stillegung des
Versuchsatomkraftwerk Lucens. |
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Finanzielle Beteiligung |
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Désaffectation de la centrale
nucléaire expérimentale de Lucens. |
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Contribution financière |
Botschaft: 18.03.1991 (BBl II, 420 / FF II, 415)
Ausgangslage
Der Bund soll sich mit 5 Millionen Franken an der
definitiven Stillegung des Versuchsatomkraftwerkes Lucens beteiligen.
Mit finanzieller Unterstützung des Bundes leitete die
"Gesellschaft zur Förderung der industriellen Atomtechnik" (NGA) das
Versuchsatomkraftwerk. Erste Versuche wurden durch einen schweren Zwischenfall 1969
unterbrochen und der Betrieb musste unverzüglich eingestellt werden. Ende 1990 erteilte
der Bundesrat der NGA die Bewilligung für verschiedene Arbeiten im Hinblick auf eine
definitive Stillegung der Anlage, was Investitionen von 16 Millionen Franken erfordern
wird. Der Bund beteiligte sich von Anfang an zur Hälfte an der Finanzierung des Projekts
und soll nun einen Beitrag von 5 Millionen Franken an die Stillegung des Versuchsreaktors
ausrichten.
Verhandlungen
SR |
30.09.1991 |
AB 1991, 815 |
NR |
02.12.1991 |
AB 1991, 2205 |
SR / NR |
02.12.1991 |
Schlussabstimmungen (39:0 / 118:24) |
Der Ständerat und der Nationalrat stimmten
dem Antrag des Bundesrates auf eine Bundesbeteiligung an der definitiven Stillegung des
Versuchsatomkraftwerks Lucens zu.
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