Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

9. Verkehr

92.012 Strassenbenützungsabgaben. Verlängerung und Neugestaltung
Redevances sur l'utilisation des routes. Prorogation et refonte

Botschaft: 27.01.1992 (BBl II, 729 / FF II, 725)

Ausgangslage

Die Verfassungsgrundlagen für die Schwerverkehrsabgabe gemäss Artikel 17 der Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung (UeB BV) und für die Nationalstrassenabgabe (Art. 18 Ueb BV) sind auf zehn Jahre befristet. Die entsprechenden Ausführungsverordnungen laufen Ende 1994 aus. Es wird beantragt, die Erhebung der Strassenbenützungsabgaben über das Jahr 1994 hinaus beizubehalten. Für diese Weiterführung sollen die bisherigen Abgaben in den Grundzügen beibehalten werden. Der Bundesrat schlägt jedoch folgende Änderungen vor: die Abgabesätze sollen der Teuerung angepasst werden können und die Erträge der Abgaben sind zweckgebunden zu verwenden. Neu sollen auch die Kantone an den Erträgen der Abgaben beteiligt werden. Die bestehenden Verfassungsgrundlagen sind entprechend leicht anzupassen. Dazu kommen geringfügige Anpassungen, welche sich aufgrund der bisherigen Vollzugserfahrungen aufdrängen.

Erst für eine zweite Phase wird vorgeschlagen, die Schwerverkehrsabgabe leistungsabhängig auszugestalten. Diese leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe soll, insbesondere bezüglich des Erhebungssystems, in enger Abstimmung mit europäischen Entwicklungen eingeführt werden. Die entsprechende neue Verfassungsgrundlage soll lediglich als Kompetenznorm ausgestaltet werden, um sodann mit der entsprechenden Gesetzgebung eine bestmögliche Koordination mit der EG zu erlauben.

Verhandlungen

A. Bundesbeschluss über die Weiterführung der Schwerverkehrsabgabe
A. Arrêté fédéral concernant la prorogation de la redevance sur le trafic des poids lourds

NR 17.03.1993 AB 1993, 405
SR 28.04.1993 AB 1993, 261
NR 01.06.1993 AB 1993, 884
SR 14.06.1993 AB 1993, 457
NR / SR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (107:27 / 31:0)

B. Bundesbeschluss über die Weiterführung der NationalstrassenNationalstrassenabgabe
B. Arrêté Fédéral concernant la prorogation de la redevance pour l'utilisation des routes nationales

NR 17.03.1993 AB 1993, 405
SR 28.04.1993 AB 1993, 261
NR 01.06.1993 AB 1993, 884
SR 14.06.1993 AB 1993, 457
NR / SR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (116:19 / 30:0)

C. Bundesbeschluss über die Einführung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
C. Arrêté fédéral concernant l'introduction d'une redevance sur le trafic des poids lourds liée aux prestations

NR 17.03.1993 AB 1993, 405
SR 28.04.1993 AB 1993, 261
NR / SR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (104:37 / 32:0)

Die Debatte zu den drei Bundesbeschlüssen war im Nationalrat von unzähligen Anträgen und Gegenanträgen, Nichteintretens- und Rückweisungsanträgen gekennzeichnet. Die verkehrspolitischen Gegensätze prallten hart aufeinander. Autopartei und Vertreter von FDP und SVP stellten Abgaben prinzipiell in Frage oder lehnten deren Erhöhung ab, während sich die Grünen für noch massivere Erhöhungen engagierten und das ganze Abgabenpaket als Schritt in Richtung Kostenwahrheit priesen. Der Schwerverkehr decke seine Kosten bereits, meinten die einen, von schwerverkehrsbedingten externen Kosten in Milliardenhöhe sprachen die andern. Die Weiterführung der Verkehrsabgaben wurde schliesslich mit Unterstützung der SPS, der GPS, der CVP und vereinzelten weiteren Bürgerlichen beschlossen.

Der Nationalrat lehnte die Absicht des Bundesrates ab, bei der Schwerverkehrsabgabe über künftige teuerungsbedingte Anpassungen selbst entscheiden zu können. Mit 66 zu 61 Stimmen beharrte er im Fall der Schwerverkehrsabgabe auf einem referendumspflichtigen Parlamentsbeschluss. Mit 73 gegen 55 Stimmen beschloss die Volkskammer andererseits, im Fall einer teuerungsbedingten Erhöhung der Vignette das Volk nicht mitreden zu lassen. Während bei der Vignette auf eine weitere Befristung auf zehn Jahre verzichtet wurde, sollte die pauschale Schwerverkehrsabgabe nur solange Gültigkeit haben, bis sie durch ein leistungsabhängiges Abgabesystem abgelöst würde. Beschlossen wurde ferner die Zweckbindung der Verkehrsabgaben für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr.

Mit 79 gegen 29 Stimmen hiess die grosse Kammer schliesslich die verfassungsmässige Grundlage für einen allfälligen Wechsel zu einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe gut.

Dieser dritte Teil der Vorlage war auch im Ständerat unbestritten. Differenzen ergaben sich jedoch sowohl bei der Autobahnvignette wie bei der Verlängerung der Schwerverkehrsabgabe. Abweichend vom Nationalrat beschloss der Ständerat, dass für eine teuerungsbedingte Anpassung des Preises der Vignette künftig ein referendumspflichtiger Beschluss des Parlaments nötig sei. Die Schwerverkehrsabgabe sollte längstens bis zum Jahr 2004 befristet werden. In beiden Fragen folgte der Nationalrat schliesslich dem Ständerat.

Die drei Vorlagen wurden in der Volksabstimmung vom 20.02.1994 klar angenommen (siehe Anhang G)

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

Hauptinhaltverzeichnis
Inhaltverzeichnis des aktuellen Kapitels Index Inhaltverzeichnis des folgenen Kapitels
Rückkehr zum SeitenbeginnRückkehr zum Seitenbeginn

HomeHome