Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

9. Verkehr

92.048 Kombinierter Verkehr. Europäisches Übereinkommen
Transport combiné. Accord européen

Botschaft: 13.05.1992 (BBl III, 1119/FF III, 1060)

Ausgangslage

Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen hat am 1. Februar 1991 in Genf ein Übereinkommen über wichtige Linien des internationalen kombinierten Verkehrs und damit zusammenhängende Einrichtungen (AGTC) verabschiedet. Die Schweiz unterzeichnete das Instrument mit Ratifizierungsvorbehalt am 31. Oktober 1991. Hauptziel des Übereinkommens ist die Schaffung eines juristischen Rahmens im Hinblick auf eine vermehrte Nutzung des internationalen kombinierten Verkehrs durch qualitative Verbesserungen der genutzen Infrastrukturen und der Betriebsbedingungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im AGTC-Netz bezeichneten Eisenbahnlinien und Terminals im Rahmen der nationalen Bau- und Ausbauprogramme den vorgegebenen technischen Parametern anzupassen.

Das internationale Instrument schafft die Bedingungen für eine europaweit stärkere Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene.

Verhandlungen

SR 30.09.1992 AB 1992, 931
NR 16.12.1992 16.12.1992

Beide Räte stimmten dem Übereinkommen einstimmig zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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