Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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9. Verkehr
93.011 |
Schiffahrt auf dem Langensee
und auf dem Luganersee. |
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Abkommen mit Italien |
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Navigation sur le lac Majeur
et le lac de Lugano. |
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Convention avec l'Italie |
Botschaft: 03.02.1993 (BBl II, 754/FF II 732)
Ausgangslage
Die Schiffahrt auf dem Langen- und dem Luganersee wurde bis
anhin durch die schweizerisch-italienische Übereinkunft vom 22. Oktober 1923 betreffend
die Schiffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee samt dazugehörigem internationalem
Reglement geordnet. Die geltende Regelung entspricht den aktuellen Verhältnissen jedoch
nicht mehr. Die Schweiz ergriff daher die Initiative zur Erneuerung der Übereinkunft.
Die Gespräche mit Italien begannen im Juli 1983 und
konnten mit der Unterzeichnung des neuen Abkommens am 2. Dezember 1992 abgeschlossen
werden. Die Aufteilung des neuen Vertragswerks in ein Abkommen und ein Reglement wird in
Zukunft erlauben, die nautischen und technischen Vorschriften dem Stand der Technik
jederzeit anpassen zu können, ohne das Abkommen zu ändern. Das neue Schiffahrtsreglement
ist ein wesentlicher Beitrag zur Harmonisierung der Schiffahrtsvorschriften auf den
schweizerischen Grenzgewässern.
Verhandlungen
SR |
20.09.1993 |
AB 1993, 592 |
NR |
16.12.1993 |
AB 1993, 2434 |
Das Abkommen wurde im Ständerat mit einer Gegenstimme und
im Nationalrat einstimmig angenommen.
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