Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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9. Verkehr
93.108 |
Bundesgesetz über die
Personenbeförderung und |
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den Zugang zu den Berufen des
Strassentransportunternehmers |
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Loi fédérale sur le
transport des voyageurs |
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et l'accès aux professions de
transporteur par route |
Botschaft: 24.02.1993 (BBl I, 805 / FF I, 757)
Ausgangslage
Das europäische Recht regelt die Zulassung zum Beruf des
Strassentransportunternehmers im Bereich des Güter- und Personenverkehrs. Verlangt werden
persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung. Im
schweizerischen Recht wurden bisher lediglich im Rahmen des Postverkehrsgesetzes die
Voraussetzungen für die Berufszulassung für den Personenverkehr geregelt. Das neue
Bundesgesetz regelt nun systematisch die Voraussetzung für die Zulassung als
Strassentransportunternehmer sowohl für den Personen- wie neu auch für den
Güterverkehr. Die entsprechenden bisherigen Bestimmungen des Postverkehrsgesetzes werden
in den neuen Erlass integriert. Soweit keine internationalen Verpflichtungen
entgegenstehen, können von diesem Gesetz abweichende Bestimmungen für Inhaber einer
ausländischen Bewilligung erlassen werden, die von der Gewährung des Gegenrechts des
betreffenden Staates abhängig sind.
Verhandlungen
SR |
18.03.1993 |
AB 1993, 192 |
NR |
28.04.1993 |
AB 1993, 806 |
SR |
14.06.1993 |
AB 1993, 456 |
NR |
16.06.1993 |
AB 1993, 1293 |
SR / NR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen (30:0 / 121:17) |
Als Erstrat verabschiedete der Ständerat die
Vorlage ohne nennenswerte Veränderung. Im Nationalrat machten sich kritischere
Stimmen bemerkbar. So wurde es als Einbruch in unsere freiheitliche Wirtschaftsordnung
angesehen, dass die Ausübung einer Unternehmertätigkeit von einer amtlichen
Berufsausübungsbewilligung abhängig gemacht werden sollte und insbesonders auch, dass
ein finanzieller Leistungsausweis erbracht werden muss. Namens einer Kommissionsminderheit
beantragte Bezzola (R, GR) die Streichung der Bestimmungen, die den Zugang zum Beruf des
Strassentransportunternehmers regeln sollen. Bei einem Teil der Anträge folgte das Plenum
der Minderheit Bezzola. Cavadini (R, TI) hatte mit einem Antrag Erfolg, der das
Inkrafttreten des Abschnitts über den Zugang zum Beruf des Strassentransportunternehmers
bis zum Abschluss einer Vereinbarung mit der EG über den Strassenverkehr hinausschiebt.
In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an
seiner Version und damit an der Version des Bundesrates mit einer Ausnahme fest. Bei der
Frage des Inkrafttretens des umstrittenen Abschnitts betreffend die Transportunternehmer
folgte er der differenzierten Lösung des Nationalrates, wonach der Bundesrat das
Inkrafttreten erst dann vornehmen kann, wenn tatsächlich eine befriedigende Vereinbarung
mit der EG auf dem Gebiet des Strassenverkehrs vorliegt. - Der Nationalrat stimmte
den Beschlüssen des Ständerates schliesslich zu.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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