Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

10. Bodenpolitik, Wohnen

94.054 Bundesgesetz über die Raumplanung. Teilrevision
Loi fédérale sur l'aménagement du territoire. Révision partielle

Botschaft: 30.05.1994 (BBl III, 1075 / FF III, 1059)

Ausgangslage

Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) ist am 1. Januar 1980 in Kraft getreten. Es hat sich bewährt, auch wenn gewisse Vollzugsschwächen bestehen. In einzelnen Teilbereichen hat sich jedoch seither ein Handlungsbedarf für punktuelle Revisionen ergeben.

Der Bundesrat schlägt einerseits eine Revision des Erschliessungsrechts vor. Er will damit eine Stärkung der Privatinitiative in der Raumplanung bewirken und die marktwirtschaftliche Erneuerung unterstützen. Der Revisionsentwurf sieht vor, die heute bestehende Möglichkeit der Kantone, das sogenannte Recht auf Privaterschliessung zu gewähren, in eine Pflicht umzuwandeln. Zudem wird mit der Revision klargestellt, dass der Grundeigentümer einen Anspruch auf die zeitgerechte Erschliessung seines Baulandes hat.

Andererseits macht der Bundesrat Vorschläge zur Vereinfachung, Beschleunigung und Koordination der Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen. Entsprechende Bemühungen auf Bundesebene sind nicht nur Gegenstand der vorliegenden Revision. Der Bundesrat hat parallel dazu seiner Verwaltungskontrolle (VKB) den Auftrag erteilt, einen entsprechenden Bericht bezüglich bodenbezogener Grossprojekte zu erstellen, mit Schwergewicht bei den bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren. Zudem wird in hängigen Revisionen von Verfahrensrecht und Spezialgesetzen diesen Fragen ebenfalls Beachtung geschenkt. In der vorliegenden Revision des RPG geht es darum, im Rahmen der geltenden Kompetenzverteilung Grundsätze für die kantonalrechtlichen Verfahren und die daran beteiligten Bundesbehörden aufzustellen.

Verhandlungen

SR 24.01.1995 AB 1995, 17
NR 09./12.06.1995 AB 1995, 1190, 1224
SR 18.09.1995 AB 1995, 802
SR / NR 06.10.1995 Schlussabstimmungen (44:0 / 163:3)

Der Ständerat stimmte der Revision des Erschliessungsrechts zu, verzichtete aber mit 22 zu 3 Stimmen darauf, den Kantonen Vorschriften im Verfahrensrecht zu machen. Mehrere Redner verwiesen auf das Subsidiaritätsprinzip und betonten, dass die Kantone daran seien, ihre Bewilligungsverfahren zu koordinieren und zu beschleunigen. Demgegenüber erklärte Bundesrat Koller, dass bisher nur sechs Kantone die Vorstellungen des Bundes voll umgesetzt hätten. Die kleine Kammer überwies im weiteren eine Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, die den Bund verpflichtet, bei seiner Bautätigkeit mit dem guten Beispiel voranzugehen. Der Bundesrat wird darin beauftragt, bis spätestens 1996 eine Vorlage über die Koordination jener Bewilligungsverfahren vorzulegen, die in die Zuständigkeit der Behörden des Bundes fallen.

Der Nationalrat hatte sich zunächst mit zwei Rückweisungsanträgen zu befassen. Bundi (S, GR) bezeichnete als Sprecher der Minderheit die Vorlage als eine in keiner Weise gerechtfertigte Minirevision. Eine Revision sollte zumindest entsprechend dem ursprünglichen Plan auch das Vorkaufsrecht für Mieter und für Gemeinwesen sowie die Veröffentlichungspflicht für Handänderungen einbeziehen. Wiederkehr (U, ZH) forderte im Namen der LdU/EVP-Fraktion, dass auch die Publikation der Handänderungspreise in die Revision aufgenommen wird. Beide Anträge wurden abgelehnt. In der Detailberatung stimmte der Nationalrat bei den Vorschriften zum Verfahrensrecht dem Entwurf des Bundesrates zu, was auch Ablehnung der vom Ständerat überwiesenen Motion bedeutete.

Der Ständerat stimmte den Beschlüssen des Nationalrates zu. Mit zu diesem Entscheid trug bei, dass der Bundesrat in der Zwischenzeit bezüglich der Bundesverfahren Beschlüsse gefasst hatte. Er beauftragte das EVED, ihm bis Mitte 1996 eine Vorlage für die Vernehmlassung zu unterbreiten, die sodann Anfang 1997 dem Parlament zugeleitet werden kann.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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