Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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12. Sozialpolitik
90.082 |
AHV/IV-und
Unfallversicherungen. Bundesgesetze. Änderungen |
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AVS/AI et assurance-accidents.
Lois. Modification |
Botschaft: 21.12.1990 (BBl 1991 I, 217 / FF 1991 I, 193)
Ausgangslage
Die Erfahrungen mit dem starken Teuerungsanstieg in der
zweiten Hälfte des Jahres 1990 haben gezeigt, dass die bestehenden Vorschriften zur
Anpassung der Renten an die wirtschaftliche Entwicklung zu starr sind und flexibler
ausgestaltet werden müssen. Die Änderungen in den betreffenden Gesetzen sollen
ermöglichen, die einfachen Renten anzupassen, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise
innert eines Jahres um mehr als vier Prozent ansteigt.
Verhandlungen
NR |
18.09.1991 |
AB 1991, 1530 |
SR |
10.12.1991 |
AB 1991, 1035 |
NR |
13.12.1991 |
Schlussabstimmungen (A:172:0, B:171:0) |
SR |
13.12.1991 |
Schlussabstimmungen (A:41:0, B:41:0) |
Während der Nationalrat darüber debattierte, ab
welcher Teuerungsrate die Renten anzupassen seien - die bürgerlichen Parteien
unterstützten die Vorlage des Bundesrates, die Linken und die Grünen plädierten für
eine Anpassung bei einer Jahresteuerung von 3% - , schloss sich der Ständerat diskussionslos
der Vorlage des Bundesrates und der Mehrheit des Nationalrates an.
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