Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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12. Sozialpolitik
91.054 |
Höhere Fachschulen im
Sozialbereich. Finanzhilfen |
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Ecoles supérieures de travail
social. Aides financières |
Botschaft: 16.09.1991 (BBl IV, 337 / FF IV, 325)
Ausgangslage
Aufgrund des Bundesbeschlusses vom 5. Oktober 1979 über
die Unterstützung von Schulen für soziale Arbeit wurden vom Bund bis Ende 1989
Finanzhilfen ausgerichtet. Im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist
seinerzeit beschlossen worden, in Zukunft auf die weitere Ausrichtung der Bundesbeiträge
an die Höheren Fachschulen zu verzichten. Beide eidgenössischen Räte haben in der Folge
eine Motion Fischer-Sursee (C, LU) überwiesen, die den Bundesrat beauftragt, die
rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit diese Schulen weiterhin subventioniert
werden können. Der Bundesrat legte anschliessend einen Gesetzesentwurf vor, der das
bisherige Beitragsrecht im wesentlichen fortführt. Es sind mit Bundesaufwendungen von
rund 10 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen.
Verhandlungen
NR |
11.12.1991 |
AB 1991, 2364 |
SR |
09.03.1992 |
AB 1992, 110 |
NR |
03.06.1992 |
AB 1992, 811 |
NR / SR |
19.06.1992 |
Schlussabstimmungen (108:50 / 32:4) |
Im Nationalrat zweifelte Sandoz (L, VD) daran, dass
für dieses Gesetz eine genügende Verfassungsgrundlage bestehe. Die Mehrheit des Rates
war aber nicht dieser Meinung und lehnte ihren Rückweisungsantrag ab. In der
Detailberatung wurde der bundesrätliche Entwurf nur in wenigen, nicht grundlegenden
Punkten abgeändert.
Im Ständerat wurden angesichts der sich
verschlechternden Finanzlage des Bundes kritische Stimmen laut: Loretan (R, AG) und
Rüesch (R, SG) äusserten sich ablehnend zum neuen Gesetz, wurden aber mit 30 gegen 2
Stimmen überstimmt. Bei der genauen Regelung der Beitragshöhe gingen die Meinungen wie
schon im Nationalrat auseinander. Auf Antrag von Petitpierre (R, GE) kehrte der Ständerat
wieder zur Fassung des Bundesrates zurück, nämlich 31,5% der Betriebskosten zu
vergüten.
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