Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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12. Sozialpolitik
93.103 |
Bundesgesetz über die
Unfallversicherung. Änderung |
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Loi fédérale sur
l'assurance. Modification |
Botschaft: 24.02.1993 (BBl I, 805 / FF I, 757)
Ausgangslage
Die Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen
und Berufskrankheiten werden auf alle schweizerischen Betriebe ausgedehnt. Ausserdem
dürfen die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung nicht mehr nach dem Geschlecht
abgestuft werden. Dies bedeutet, je nach Versicherer, eine mehr oder weniger erhebliche
Senkung der Prämien für Männer und eine entsprechende Erhöhung der Prämien für
Frauen.
Verhandlungen
SR |
17.03.1993 |
AB 1993, 188 |
NR |
27.04.1993 |
AB 1993, 786 |
SR / NR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen (37:0 / 143:0) |
Stände- und Nationalrat stimmten der mit der
früheren Eurolex-Vorlage identischen Swisslex-Vorlage einstimmig zu.
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