Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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15. Kultur
91.425 |
Parlamentarische Initiative
(Kommission für soziale Sicherheit u. Gesundheit-NR) |
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Zukunft für Schweizer
Fahrende |
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Initiative parlementaire
(Commission de la sécurité sociale et de la santé-CN) |
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Assurer l'avenir des gens du
voyage suisses |
Bericht der Kommission des Nationalrates: 28.08.1991 (BBl
IV, 462 / FF IV, 449)
Stellungnahme des Bundesrates: 16.09.1991 ( BBl IV, 473 /
FF IV, 460)
Ausgangslage
Die Kommission schlägt vor, die Gegenwarts- und
Zukunftsprobleme der Fahrenden mittels einer Stiftung, die in ein Bundesgesetz gekleidet
ist, anzupacken. Diese Stiftung hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, die die Interessen
der Fahrenden und die öffentlichen Interessen zusammenfasst und aktiv tätig werden kann.
Die Stiftung wird getragen vom Bund und von Organisationen der Fahrenden. Sie vertritt die
Interessen dieser Minderheit materiell und ideell; materiell, indem die Stiftung
Standplätze erwirbt und diese dann auch betreut. Die Stiftung verfügt über diese
Standplätze und kann deshalb auch bestimmen, wer sich dort aufhalten darf. Sie kann damit
auch deutlich unterscheiden zwischen dem Fahrenden Volk und den "Fahrenden", die
nicht zum Fahrenden Volk gehören, und zwischen den Fahrenden aus der Schweiz und
denjenigen mit ausländischer Herkunft. Das Stifungskapital wurde auf 1 Million Franken
festgelegt. Weiter sollen in den ersten fünf Jahren jährliche Betriebsbeiträge von 200
000 Franken verfügbar sein.
Der Bundesrat begrüsst die Initiative der Kommission für
soziale Sicherheit und ist der Ansicht, dass dieser Vorstoss in die richtige Richtung
zielt. Eine Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" könnte zum
Ansprechpartner aller Beteiligten werden und hätte positive Auswirkungen auf die
Integration dieser immer noch wenig anerkannten Minderheit in unserem Lande.
Verhandlungen
NR |
07.06.1993 |
AB 1993, 1059 |
SR |
22.09.1994 |
AB 1994, 864 |
NR |
04.10.1994 |
AB 1994, 1676 |
NR / SR |
07.10.1994 |
Schlussabstimmungen (147:15 / 20:15) |
Der Nationalrat unterstützte den Gesetzesentwurf
seiner Kommission ohne Diskussion und einstimmig.
Im Ständerat hingegen scheiterte ein
Nichteintretensantrag von Bühler (R, LU) mit 16 gegen 17 Stimmen nur ganz knapp. Bühler
bestritt nicht, dass die Fahrenden der Hilfe bedüften, namentlich zur Beschaffung von
Standplätzen. Es sei aber nicht Bundesaufgabe, ein Koordinationsorgan der Fahrenden zu
schaffen. Simmen (C, SO) widersprach ihm, indem sie darauf hinwies, dass der Bund schon
bisher mit dem Bundesamt für Kultur eine Koordinationsfunktion übernommen hatte. Es
werde nicht tel quel eine neue Aufgabe dem Bund übertragen, sondern eine Stiftung
gebildet, die breit zusammengesetzt sein soll. Auf Antrag seiner Kommission beschloss der
Rat, den Rahmenkredit von 1 Million auf 750 000 Franken herabzusetzen. In der
Gesamtabstimmung wurde das Geschäft nur mit dem Stichentscheid des Präsidenten
angenommen.
Der Nationalrat schloss sich in der Folge der Kürzung des
Rahmenkredites an.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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