Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

90.266 Parlamentarische Initiative (Kommission 90.022 des Nationalrates)
Geheimhaltung. Oberaufsicht des Parlamentes
Initiative parlementaire (Commission CN 90.022)
Maintien du secret. Haute surveillance du Parlement

Bericht der Kommission des Nationalrates: 14.03.1994 (BBl 1994 II, 1409 / FF 1994 II, 1406)

Stellungnahme des Bundesrates: 01.03.1995 (BBl 1995 II, 1358 / FF 1995 II, 1308)

Ausgangslage

Beide Räte gaben in der Wintersession 1990 einer von der PUK EMD eingereichten parlamentarischen Initiative Folge. Ziffer 1 deckt sich mit der parlamentarischen Initiative der PUK EJPD (89.243), die inzwischen zur Schaffung einer Geschäftsprüfungsdelegation geführt hat. Sie kann deshalb abgeschrieben werden. In Ziffer 2 der Initiative verlangt die PUK EMD, dass während der Durchführung einer parlamentarischen Untersuchung andere rechtlich geordnete Verfahren nur mit Zustimmung der parlamentarischen Untersuchungskommissionen aufgenommen oder weitergeführt werden dürfen. Die Kommission schlägt im wesentlichen vor, dass gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren, Disziplinar- und Administrativuntersuchungen nur mit Ermächtigung der Untersuchungskommissionen angehoben oder fortgesetzt werden dürfen.

Verhandlungen

NR 12.06.1995 AB 1995, 1238
SR 21.09.1995 AB 1995, 886
NR 02.10.1995 AB 1995, 1997
NR / SR 06.10.1995 Schlussabstimmungen (176:0 / 45:0)

Der Nationalrat folgte den Anträgen der Kommission. Bundeskanzler Couchepin trat ohne Erfolg für die abweichenden Anträge des Bundesrates ein.

Im Ständerat setzte sich eine Kommissionsmehrheit mit 18 zu 7 Stimmen durch, welche der Auffassung war, dass die Puk nur im Bereich der Disziplinar- und Administrativuntersuchungen einen zeitlich unbegrenzten Ermächtigungsvorbehalt eingeräumt erhalten solle. Strafrechtliche Ermittlungen können nach Abschluss der Arbeiten der Puk ohne deren Bewilligung wiederaufgenommen werden. Allein Recht und Gesetz sollen darüber entscheiden, ob ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren eingeleitet oder fortgesetzt werden soll.

Der Nationalrat schloss sich dieser Auffassung an.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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