Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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1. Staatspolitik und Rechtsordnung
91.410 |
Parlamentarische Initiative
(Zwingli) |
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Behandlung von rückwirkenden
Bestimmungen in Volksinitiativen |
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Initiative parlementaire
(Zwingli) |
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Initiatives populaires.
Dispositions rétroactives |
Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates:
26.02.1993 (BBl II, 204 / FF II, 224)
Stellungnahme des Bundesrates: 07.04.1993 (BBl II, 222 / FF
II, 224)
Ausgangslage
Die Initiative verlangt in Form eines ausgearbeiteten
Entwurfes eine Ergänzung der Bundesverfassung mit einem neuen Artikel 121 Absatz 4bis:
"Über die Gültigkeit rückwirkender Bestimmungen eines Initiativbegehrens
entscheiden die eidgenössischen Räte vor der Abstimmung durch Volk und Stände."
Verhandlungen
NR |
13.12.1991 |
AB 1991, 2460 |
NR |
28.04.1993 |
AB 1993, 793, 812 |
SR |
16.06.1994 |
AB 1994, 740 |
NR |
21.03.1995 |
AB 1995, 793 |
SR |
03.10.1995 |
AB 1995, 969 |
Im Nationalrat plädierten die Fraktionen der SP,
der Grünen, von LdU/EVP und der SD/Lega sowie auch Bundeskanzler Couchepin im Namen des
Bundesrates für Nichteintreten, blieben aber mit 95 zu 69 Stimmen in der Minderheit. In
der Detailberatung stimmte der Rat dem Verbot von Rückwirkungsklauseln zu. In bezug auf
die maximale Behandlungsfrist für Volksinitiativen beschränkte er sich gegen den Willen
der vorberatenden Kommission darauf, in die Verfassung nur das Prinzip aufzunehmen, die
Bestimmung dieser Frist jedoch dem Ausführungsgesetz zu überlassen (siehe Geschäft
93.066, Bundesgesetz über die politischen Rechte).
Der Ständerat folgte dem Antrag der vorberatenden
Staatspolitischen Kommission (SPK) und beschloss mit 19 zu 11 Stimmen Nichteintreten. Die
Beschlüsse des Nationalrates würden zu heiklen Anwendungsproblemen führen, sagte der
Kommissionssprecher Rhinow (R, BL). Der Rat teilte die Auffassung der SPK, wonach
Handlungsbedarf bestehe und überwies eine Motion, die den Bundesrat beauftragt, eine
Vorlage auszuarbeiten, welche die Frage der Gültigkeit bzw. Ungültigkeit von
Volksinitiativen umfassend regelt.
Der Nationalrat hielt gegen den Willen der Mehrheit
der SPK mit 84 zu 64 Stimmen an seinen Beschlüssen fest. - Der Ständerat trat
jedoch erneut nicht ein. Der Rat war mit Bundesrat Koller der Auffassung, dass das Problem
im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung behandelt werden solle. Bundesrat Koller
führte aus, dass die Einführung des Verwaltungs- und Finanzreferendums die Bedeutung von
Initiativen mit rückwirkenden Bestimmungen stark verringern werde.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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