Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

92.068 Geldwäscherei. Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von deliktischen Vermögenswerten. Abkommen
Blanchiment, dépistage, saisie et confiscation du produit du crime. Convention

Botschaft: 19.08.1992 (BBl VI, 9 / FF VI, 8)

Ausgangslage

Die bestehenden internationalen Instrumente, namentlich das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen, erfassen die Einziehung von Deliktserträgen nur unvollkommen. Ein neues Übereinkommen, das sich speziell diesem Problem und der verwandten Thematik der Geldwäscherei widmet, ist unter aktiver Mitarbeit der Schweiz vom Europarat ausgearbeitet worden. Es fügt sich nahtlos in die Reihe weiterer Dokumente wie das Uno-Betäubungsmittelübereinkommen von 1988, aber auch die Empfehlungen der Financial Action Task Force von 1990 ein.

Das Übereinkommen definiert in einem ersten Teil einen nationalen Mindeststandard bezüglich Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung. Weiter werden die Mitgliedstaaten zur Schaffung von Straftatbeständen gegen die Geldwäscherei verpflichtet. Darauf aufbauend stellt das Übereinkommen die internationale Zusammenarbeit auf der Ebene der Ermittlung, der vorläufigen Sicherung (Beschlagnahme) und der definitiven Einziehung sicher.

Unter der Voraussetzung, dass die Schweiz bei der Ratifikation die vorgesehenen Vorbehalte anbringt, vermag unser geltendes Recht den Anforderungen des Übereinkommens zu genügen.

Verhandlungen

SR 10.12.1992 AB 1992, 1229
NR 02.03.1993 AB 1993, 49

Beide Kammern stimmten der Ratifikation zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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