Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

1. Staatspolitik und Rechtsordnung

94.055 Eidgenössisches Institut für geistiges Eigentum. Statut und Aufgaben. Bundesgesetz
Institut fédéral de la propriété intellectuelle. Statut et tâches. Loi fédérale

Botschaft: 30.05.1994 (BBl III, 964 / FF III, 951)

Ausgangslage

Diese Vorlage bezweckt die Umwandlung des heutigen Bundesamtes für geistiges Eigentum (BAGE) in eine öffentlichrechtliche Anstalt. Das neue Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) soll in der Lage sein, seine Tätigkeit verstärkt auf die Bedürfnisse der Wirtschaft auszurichten. Dazu verfügt es über eine eigene Rechtspersönlichkeit sowie ein eigenes Rechnungswesen und funktioniert insofern vom Fiskus unabhängig.

Verhandlungen

NR 01.02.1995 AB 1995, 234, 241
SR 15.03.1995 AB 1995, 321
NR 20.03.1995 AB 1995, 766
NR / SR 24.03.1995 Schlussabstimmungen (155:7 / 43:0)

Im Nationalrat war Eintreten auf die Vorlage, der Pilotcharakter attestiert wurde, unbestritten. In der Detailberatung erklärte Bundesrat Koller, die Sorge, dass die Autonomie auch auf den hoheitlichen Bereich übergreifen könnte, sei unbegründet. Die Direktion bleibe an die Weisungen des Bundesrates gebunden, und das Parlament behalte selbstverständlich die Oberaufsicht. Gegen den Widerstand der Sozialdemokraten und des Bundesrates wurde sodann mit 71 gegen 69 Stimmen ein Antrag Fritschi (R, ZH) angenommen, wonach das Personal des Instituts privatrechtlich angestellt werden sollte.

Der Ständerat folgte im wesentlichen den Beschlüssen des Nationalrates, wollte aber das öffentlichrechtliche Dienstverhältnis beibehalten. Durch Streichung des Verweises auf das Beamtenrecht des Bundes wurde jedoch klargestellt, dass der Bundesrat das neue Dienstverhältnis völlig frei ordnen kann.

Der Nationalrat stimmte dieser Lösung zu. Bundesrat Koller betonte nochmals, dass der Bundesrat gewillt sei, bezüglich des Dienstverhältnisses flexible Regelungen zu treffen, dies insbesondere in bezug auf die Kündigung und den Leistungslohn.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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