Das Amtliche
Bulletin der Bundesversammlung macht die Debatten von National-
und Ständerat - entsprechend dem Auftrag von Artikel 158 der
Bundesverfassung - der Öffentlichkeit umfassend zugänglich.
Jedes Votum wird in der Originalsprache wörtlich protokolliert.
Weiter enthält das Amtliche Bulletin sämtliche Beschlüsse
und Anträge sowie die den beiden Räten schriftlich vorliegenden
Berichte.
Das Amtliche Bulletin ist mehr als die blosse Niederschrift der
Verhandlungen. Es stellt eine aktive Umsetzung der mündlichen
Rede in die schriftliche Form dar. Als Teil der juristischen Materialien
im Gesetzgebungsprozess hat es den Verfahrensvorschriften zu entsprechen,
welche die Ratsverhandlungen bestimmen.
Die Anfänge des Amtlichen Bulletins reichen bis ins Jahr 1848
zurück; es erscheint regelmässig seit 1891. Damit spiegelt
es als historisches Dokument die parlamentarische Tradition des
Bundesstaates wider.
Chefredaktor:
Dr. phil. François Comment
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