Gesuch um Fristverlängerung
1 Der Nationalrat hat der Parlamentarischen
Initiative von Nationalrat Jost Gross, welche eine Ausdehnung des in Artikel 333 OR[1]
vorgesehenen Arbeitnehmerschutzes verlangt, am 16. März 1998 Folge
gegeben. Dieser Artikel sieht insbesondere vor, dass bei der Übertragung
eines Betriebes oder Betriebsteils auf einen Dritten das Arbeitsverhältnis
mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber übergeht, sofern der
Arbeitnehmer dies nicht ablehnt. Gemäss der Initiative soll Artikel 333
OR auch bei analogen Tatbeständen anwendbar sein, so bei einer Fusion,
bei der Schaffung einer Auffanggesellschaft nach Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung
oder bei Konkurs mit Verkauf von Aktiven.
2 Die Kommission arbeitete einen Vorentwurf zu einer Gesetzesänderung im
Sinne dieser Initiative aus und beantragte angesichts der ausstehenden
Vernehmlassungs-ergebnisse, die Frist zur Ausarbeitung eines
Gesetzesentwurfs um ein Jahr, d.h. bis zum Sommer 2001, zu verlängern.
Die Vernehmlassungsergebnisse sind bei der Kommission im Juli 2000 eingegangen.
3 Die Kommission verzichtete in ihrem Entwurf auf Vorschläge betreffend den
Arbeitnehmerschutz bei Fusionen und Spaltungen und forderte den Bundesrat
auf, diesem Punkt in seinem Entwurf zum Fusionsgesetz (00.052) Rechnung zu
tragen. Der Bundesrat hat diesen Aspekt in seine Vorlage aufgenommen.
Diese wird zurzeit von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates
behandelt. Die Kommission ist der Meinung, dass die Parlamentarische
Initiative aufgrund der Themenüberschneidung zusammen mit dem Fusionsgesetz behandelt werden muss.
[1]SR 220
|