Nationalrat
Conseil national
Consiglio nazionale
Cussegl naziunal

97.407 n Parlamentarische Initiative (Gross Jost). Massen-entlassungen. Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

français

Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 20. November 2000
Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt gemäss Artikel 21quater Absatz 5 GVG, angesichts der ausstehenden Beratung des Fusionsgesetzes die Frist zur Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs bis zur Sommersession 2003 zu verlängern.
 

Im Namen der Kommission

Der Präsident: J. Alexander Baumann

Gesuch um Fristverlängerung

1 Der Nationalrat hat der Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Jost Gross, welche eine Ausdehnung des in Artikel 333 OR[1] vorgesehenen Arbeitnehmerschutzes verlangt, am 16. März 1998 Folge gegeben. Dieser Artikel sieht insbesondere vor, dass bei der Übertragung eines Betriebes oder Betriebsteils auf einen Dritten das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber übergeht, sofern der Arbeitnehmer dies nicht ablehnt. Gemäss der Initiative soll Artikel 333 OR auch bei analogen Tatbeständen anwendbar sein, so bei einer Fusion, bei der Schaffung einer Auffanggesellschaft nach Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung oder bei Konkurs mit Verkauf von Aktiven.

2 Die Kommission arbeitete einen Vorentwurf zu einer Gesetzesänderung im Sinne dieser Initiative aus und beantragte angesichts der ausstehenden Vernehmlassungs-ergebnisse, die Frist zur Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs um ein Jahr, d.h. bis zum Sommer 2001, zu verlängern. Die Vernehmlassungsergebnisse sind bei der Kommission im Juli 2000 eingegangen.

3 Die Kommission verzichtete in ihrem Entwurf auf Vorschläge betreffend den Arbeitnehmerschutz bei Fusionen und Spaltungen und forderte den Bundesrat auf, diesem Punkt in seinem Entwurf zum Fusionsgesetz (00.052) Rechnung zu tragen. Der Bundesrat hat diesen Aspekt in seine Vorlage aufgenommen. Diese wird zurzeit von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates behandelt. Die Kommission ist der Meinung, dass die Parlamentarische Initiative aufgrund der Themenüberschneidung zusammen mit dem Fusionsgesetz behandelt werden muss.

[1]SR 220

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