Nationalrat
Conseil national
Consiglio nazionale
Cussegl naziunal

08.404 nPa.Iv. Fraktion V. Schutz der Goldreserven im Interesse unseres Landes

français

08.469 nPa.Iv. Fraktion V. Lagerung der Goldreserven der Nationalbank in der Schweiz
08.470 nPa.Iv. Fraktion V. Erhöhung der Währungsreserven der Schweizer Nationalbank
08.489 nPa.Iv. Stamm. Goldwährungsreserven der Nationalbank schrittweise erhöhen
08.491 nPa.Iv. Stamm. Stopp weiterer Goldverkäufe durch die Nationalbank
Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 22. Juni 2009
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 22. Juni 2009 die oben genannten parlamentarischen Initiativen vorgeprüft.

Die fünf parlamentarischen Initiativen befassen sich mit den Gold- und Währungsreserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB).

Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt mit 18 zu 7 Stimmen (08.404 und 08.491) bzw. 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung (08.469) bzw. 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen (08.470) bzw. 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung (08.489), den parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Eine Minderheit (Kaufmann, Estermann, Flückiger, Heer, Rime, von Siebenthal, Wandfluh) beantragt, den fünf Initiativen Folge zu geben.

Berichterstattung: Bischof (d), Rennwald (f)




Im Namen der Kommission
Die Präsidentin: Hildegard Fässler-Osterwalder

1. Texte und Begründungen
1. 1. Texte
1. 2. Begründungen
2. Erwägungen der Kommission

1. Texte und Begründungen

1. 1. Texte

[08.404]
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:
Die massgeblichen Rechtsgrundlagen und insbesondere das Nationalbankgesetz sind dahingehend anzupassen, dass die Nationalbank verpflichtet ist, jederzeit mindestens 1000 Tonnen Gold als Währungsreserve zu halten.
[08.469]
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 99 der Bundesverfassung ist mit einem zusätzlichen Absatz mit folgendem Text zu ergänzen:
Die Goldreserven der Nationalbank werden in der Schweiz gelagert.
[08.470]
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:
Die Gesetzgebung ist dahingehend zu ändern, dass die Währungsreserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB) im Verhältnis zur Bilanzsumme der systemrelevanten inländischen Finanzinstitute und zu den Importen in die Schweiz wieder mindestens auf den Stand des Jahres 2000 angehoben werden.
[08.489]
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 99 der Bundesverfassung ist im geeigneten Absatz in folgendem Sinne zu ergänzen: Bei einer Erhöhung der Währungsreserven ist der Goldanteil mindestens beizubehalten.
[08.491]
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 99 Absatz 3 der Bundesverfassung sei folgendermassen zu ergänzen:
"... wird in Gold gehalten. Die Goldreserven sind unverkäuflich."

1. 2. Begründungen

[08.404]
Von den ursprünglich gehaltenen 2600 Tonnen Gold ist bereits über die Hälfte verkauft. Diese Verkäufe werden überwiegend mit Dollars und Devisen bezahlt. Bereits im Oktober 2007 musste die Nationalbank einen entsprechenden Verlust von über 1,5 Milliarden Schweizer Franken aufgrund des Wertzerfalls des Dollars bekanntgeben. Weitere Verluste sind absehbar. Gleichzeitig sind die internationalen Geldmärkte zunehmend in Schieflage und rechtfertigen weitere Goldverkäufe in keiner Art und Weise, im Gegenteil. Zudem können die für die Verkäufe verantwortlichen Mitarbeiter der Nationalbank später kaum zur Rechenschaft gezogen werden. Vor diesem Hintergrund erwartet das Schweizervolk, dass das Parlament zwecks Erhaltung eines minimalen Goldbestandes nun die Notbremse zieht und sich damit zurückbesinnt auf seine Verantwortung für dieses Volksvermögen und die Zukunft unseres Landes.
[08.469]
Zurzeit ist unbekannt, wo sich das Gold der Schweizer Nationalbank befindet. Der Bevölkerung wird vorenthalten, wo sich sein "Volksvermögen Gold" befindet. Nicht einmal höchste Politikerinnen und Politiker wissen Bescheid. Die damalige Stellungnahme von Bundesrat Villiger, er wisse nicht, wo sich das Gold befinde und er wolle es auch nicht wissen (Frage 03.5038: Schweizer Gold in den USA), muss zu denken geben. Wenn der Goldbestand als Reserve für den Notfall betrachtet wird, so ist es nötig, dass das Gold physisch in der Schweiz gelagert wird. Wenn es - was zum Glück unwahrscheinlich ist - zu einer schweren Krise kommt, muss die Schweiz sicher sein, dass sie in einer Notlage über das Gold verfügen kann. Gold, das ausgeliehen oder anderswo gelagert ist und somit blockiert werden kann, nützt im Krisenfall nichts. Für den Notfall muss vielmehr sichergestellt sein, dass unser Land ungehinderten Zugriff zum Gold hat.
[08.470]
In Krisensituationen sollte eine Nationalbank fähig sein, über eine entsprechende Geldpolitik Vertrauen und Stabilität in ein Währungssystem zu bringen. Hierzu bedarf es aber einer angemessenen Reservehaltung. Seit der Jahrtausendwende wurden die Währungsreserven der SNB stark abgebaut. Dies führte dazu, dass die Möglichkeiten zur Intervention für die SNB stark reduziert sind. Um den Handlungsspielraum der SNB zu vergrössern, muss sie ihre Reserven möglichst schnell aufstocken. Nicht nur im Vergleich zum Bilanzsummentotal der systemrelevanten Grossbanken, sondern auch im Verhältnis zum Importvolumen sind die Währungsreserven der SNB in Rückstand geraten. Deshalb muss die SNB dringend von der Fessel der Zwangsausschüttungen an die Kantone befreit werden, damit sie ihre Reserven aus zurückbehaltenen Gewinnen aufstocken kann. Jede andere Mittelbeschaffung, selbst die Ausgabe von Obligationen, würde die Geldpolitik beeinflussen. Nur so wäre es der SNB im Krisenfall möglich, zu intervenieren und das Vertrauen in den Finanzplatz wiederherzustellen.
[08.489]
In den letzten Jahren wurden von den ehemals 2600 Tonnen Gold der Nationalbank vorerst 1300 Tonnen und in der Folge noch einmal 250 Tonnen verkauft, sodass zurzeit nur noch wenig mehr als 1000 Tonnen an Goldwährungsreserven übrig bleiben.
Zurzeit erklären die Vertreter der Nationalbank sowie die massgebenden Politiker (inklusive Bundesrat), es werde kein weiteres Gold verkauft. Im Parlament wurden auch entsprechende Fragen gestellt und Vorstösse eingereicht (z. B. die Frage 07.5267 von Nationalrat Kunz und die parlamentarische Initiative 08.404), um den Bestand des Goldes zu sichern.
Ebenso wird zurzeit erklärt, dass die Währungsreserven der Nationalbank erhöht werden sollen. Entsprechende parlamentarische Vorstösse sind auch hier eingereicht worden (z. B. am 3. Oktober 2008 die parlamentarische Initiative 08.470 der SVP-Fraktion).
Das alles ändert nichts daran, dass der Goldbestand der Nationalbank nicht gesichert ist. Schon in wenigen Jahren können sich alle heutigen mündlichen Zusicherungen als unverlässlich erweisen. Es ist deshalb in der Verfassung festzuhalten, dass nicht nur der Goldbestand bewahrt wird, sondern dass auch der Goldbestand wieder angemessen erhöht wird, wenn die Währungsreserven erhöht werden. Die Währungsreserven sind in Relation zu Umfang und Risiko der Finanzplatztransaktionen schrittweise zu erhöhen. Der Goldanteil an den Währungsreserven ist dabei mindestens beizubehalten, ohne dass der Nationalbank politisch irgendein verbindlicher Mechanismus vorgeschrieben wird, wie sie dieses Ziel erreichen soll.
[08.491]
Die Währungsreserven der Schweiz betragen gegenwärtig rund 80 Milliarden Franken. Der Goldanteil daran beträgt weniger als einen Drittel.
Mit Blick auf die Transaktionen auf den Finanzmärkten und den internationalen Abschreibungsbedarf als Folge unsolider Spekulationsgeschäfte (weltweit gegenwärtig auf etwa 1500 Milliarden Dollar geschätzt) sind Währungsreserven von 80 Milliarden als klein einzustufen. Allein in der Schweiz vermelden Grossbanken einen Abschreibungsbedarf, der 50 Milliarden Franken übersteigt.
Von der Erschütterung der Finanzmärkte ist die Stabilität der Währungen direkt betroffen. Zu deren Schutz sind grössere Währungsreserven als heute erforderlich. Auch wenn der effektive Wert des Goldes als Teil der Währungsreserven schwer einschätzbar ist, bilden die Goldreserven der Nationalbank ein besonderes Vertrauensfundament, das für die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz unverzichtbar ist. Die Zeiten, in denen man noch von "überflüssigen Goldreserven" sprach, sind vorbei. Die noch vorhandenen Goldreserven müssen deshalb für unverkäuflich erklärt werden.
Jede Verwertung der Goldreserven kann das Fundament des Schweizerfrankens nur untergraben. Das Gold muss zum "Notvorrat" bzw. zur "Schatztruhe" erklärt werden, die als unantastbare Reserve ausserhalb der Bilanz der SNB steht. Nur diese physische Reserve - nicht der Tageswert des Goldes - ist entscheidend. Nur als generell unverkäuflich deklariertes Gold wird im entscheidenden Moment den Franken tatsächlich stützen. Jede Verwässerung der Unverkäuflichkeit wird auch am Vertrauen in den Schweizerfranken rütteln. Allein in Anbetracht der Tatsache, dass allein die CS und die UBS Sichtguthaben von rund 3000 Milliarden Franken haben dürften, muss an der Politik der strikten Unverkäuflichkeit von Gold festgehalten werden, bis die Relation zwischen den Risiken auf den Finanzmärkten und den Währungsreserven wieder als einigermassen gesund eingestuft werden kann.

2. Erwägungen der Kommission

Die parlamentarische Initiative 08.404, Schutz der Goldreserven im Interesse unseres Landes, will die massgeblichen Rechtsgrundlagen und insbesondere das Nationalbankgesetz dahingehend anpassen, dass die Nationalbank verpflichtet ist, jederzeit mindestens 1000 Tonnen Gold als Währungsreserve zu halten. Mit der parlamentarischen Initiative 08.491, Stopp weiterer Goldverkäufe durch die Nationalbank, soll in der Verfassung festgeschrieben werden, dass die Goldreserven unverkäuflich sind. Mit 18 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission, diesen beiden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Die Mehrheit ist der Meinung, dass Gold keinen neuen Sonderstatus erhalten soll und dass man die Autonomie der SNB nicht einschränken darf. Ausserdem sind momentan keine weiteren Goldverkäufe geplant. Die Minderheit hingegen argumentiert, dass Gold für das Vertrauen in die Währung und die Stabilität der Schweiz eine wichtige Rolle spielt.

Mit der parlamentarischen Initiative 08.469, Lagerung der Goldreserven der Nationalbank in der Schweiz, soll die Nationalbank dazu verpflichtet werden, ihre Goldreserven in der Schweiz zu lagern. Mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung will die Kommission dieser parlamentarischen Initiative keine Folge geben. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass die Nationalbank bei der Lagerung des Goldes dem Sicherheits- wie auch dem Diversifikationsaspekt Rechnung trägt. Sollte es die Situation erfordern, kann die SNB die gesamten Goldreserven in der Schweiz lagern. Die Mehrheit ist deshalb der Meinung, dass sich die Politik auch bei der Frage der Lagerung des Goldes nicht in den Zuständigkeitsbereich der Nationalbank einmischen soll. Die Minderheit argumentiert, dass der Goldbestand eine Reserve für den Notfall ist und die Schweiz deshalb ungehinderten Zugriff zum Gold haben muss. Ausserdem sei die Schweiz politisch weniger erpressbar, wenn das Gold in der Schweiz gelagert wird.

Die parlamentarische Initiative 08.489, Goldwährungsreserven der Nationalbank schrittweise erhöhen, will in der Bundesverfassung festhalten, dass bei einer Erhöhung der Währungsreserven der Goldanteil mindestens beizubehalten ist. Die Kommission hat mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, auch dieser Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit macht hier ebenfalls das Argument geltend, dass man den Handlungsspielraum und die Unabhängigkeit der SNB nicht einschränken darf. Die Minderheit ist der Meinung, dass man den Goldbestand aufgrund von Verlusten bei den Devisenbeständen infolge von Währungsschwankungen und wegen der momentanen Schieflage der internationalen Geldmärkte erhalten muss.

Die parlamentarische Initiative 08.470, Erhöhung der Währungsreserven der Schweizer Nationalbank, fordert, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass die Währungsreserven der Schweizerischen Nationalbank im Verhältnis zur Bilanzsumme der systemrelevanten inländischen Finanzinstitute und zu den Importen in die Schweiz wieder mindestens auf den Stand des Jahres 2000 angehoben werden. Die vorgeschlagene Änderung ist in den Augen der Mehrheit der Kommission nicht erforderlich, weil die Nationalbank ihre Rückstellungspolitik regelmässig überprüft. Die Kommission beantragt deshalb mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auch dieser Initiative keine Folge zu geben. Die Minderheit hingegen ist der Meinung, dass die Nationalbank über eine angemessene Reserve verfügen müsse, um in Krisensituationen intervenieren zu können, was momentan nicht der Fall sei.

Im Zusammenhang mit den fünf parlamentarischen Initiativen hat die Kommission auch die Petition „Schluss mit Goldverkäufen" der Bürgeraktion „Gesunde Währung" behandelt. Das Hauptthema der Petition sind die Goldreserven, und ihr Anliegen kann als Antrag zu den oben behandelten parlamentarischen Initiativen eingebracht werden. Gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes hat die Kommission diese Petition deshalb im Rahmen der Beratung der fünf parlamentarischen Initiativen behandelt und ihr folgerichtig keine Folge gegeben.



Rückkehr zum SeitenbeginnRückkehr zum Seitenbeginn

Home