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09.527 nPa.Iv. Fraktion V. Anwendung der Ventilklausel durch das Parlament

français

Bericht der Aussenpolitischen Kommission vom 22. April 2010
Die Kommission hat in ihrer Sitzung vom 22. und 23. April 2010 die von der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei am 11. Dezember 2009 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft.

Die parlamentarische Initiative verlangt, dass die einschlägigen Bestimmungen dahingehend zu ergänzen sind, dass neben dem Bundesrat auch das Parlament per einfachen Bundesbeschluss die Anwendung der im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehenen Ventilklausel zur Beschränkung der Einwanderung veranlassen kann. Wenn die Voraussetzungen zur Wiedereinführung von Kontingenten nach Artikel 10 Absatz 4 FZA eingetreten sind, der Bundesrat auf die Kontingentierung aber verzichtet, soll das Parlament diese beschliessen können.


Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt mit 15 zu 7 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Eine Minderheit (Estermann, Mörgeli, Müri, Büchel, Reymond, Stamm, Miesch) beantragt der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Berichterstattung: Doris Fiala (d), Francine John-Calame (f)




Im Namen der Kommission
Die Präsidentin: Christa Markwalder

1. Text und Begründung
1. 1. Text
1. 2. Begründung
2. Stand der Vorprüfung
3. Erwägungen der Kommission

1. Text und Begründung

1. 1. Text

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:
Die einschlägigen Bestimmungen sind dahingehend zu ergänzen, dass neben dem Bundesrat auch das Parlament per einfachen Bundesbeschluss die Anwendung der im Freizügigkeitsabkommen (FZA) vorgesehenen Ventilklausel zur Beschränkung der Einwanderung veranlassen kann. Wenn die Voraussetzungen zur Wiedereinführung von Kontingenten nach Artikel 10 Absatz 4 FZA eingetreten sind, der Bundesrat auf die Kontingentierung aber verzichtet, soll das Parlament diese beschliessen können.

1. 2. Begründung

Bereits mehrfach hat es der Bundesrat trotz diverser Vorstösse und Fragen seitens der SVP seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens unterlassen, die Ventilklausel anzurufen, obwohl die massive Zuwanderung es den Behörden sowohl am 1. Juni 2008 als auch am 1. Juni 2009 erlaubt hätten, eine Kontingentierung einzuführen. Zum Zeitpunkt des zweiten Datums war es längst absehbar, dass die Arbeitslosigkeit in den folgenden Monaten stark zunehmen würde. Trotzdem hat der Bundesrat die Notbremse nicht gezogen. Dies obwohl es offensichtlich ist, dass in der Krise keine Rückwanderung der ausländischen Arbeitskräfte stattfindet - wie seitens der Behörden fälschlicherweise behauptet -, sondern die Schweiz im Gegenteil, der attraktiven Sozialleistungen wegen, erst recht zur beliebten Auswanderungsdestination wird, womit zahlreiche Ausländer direkt in unsere Sozialversicherungen "einwandern". Da die Behörden diese Tatsachen ignorieren respektive der Bundesrat, aus welchen sachfremden Überlegungen auch immer, die Anwendung der Ventilklausel verweigert, muss das Parlament an seiner Stelle eine Kontingentierung beschliessen können.

2. Stand der Vorprüfung

Die parlamentarische Initiative wurde im Nationalrat als Erstrat durch die Aussenpolitische Kommission vorgeprüft.

3. Erwägungen der Kommission

Die Mehrheit der Kommission spricht sich aus verschiedenen Gründen gegen die parlamentarische Initiative aus. Erstens ist sie der Ansicht, dass die Anwendung der Ventilklausel nicht im Kompetenzbereich des Parlaments, sondern der Exekutive liege. Es bestünde kein materieller Vorteil, wenn sich das Parlament in diesem Bereich Vollzugskompetenzen aneigne, die Entscheidfindung über eine Anwendung der Ventilklausel würde dadurch nicht beschleunigt. Zweitens laufe die Schutzklausel für die EU-25 Staaten im Jahr 2014 aus. Wegen dem Zeitrahmen, den es bedürfe, um dem Parlament die nötigen gesetzgeberischen Kompetenzen zu erteilen, sei anzunehmen, dass die Klausel schliesslich nicht mehr angewandt werde. Weiter führt die Kommissionsmehrheit an, dass es sich bei der Personenfreizügigkeit um ein Erfolgsmodell handle und insbesondere die Schweizer Wirtschaft von der Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus den Vertragsstaaten profitiere. Es gebe keinerlei Hinweise, dass das Abkommen zu einer übermässigen Belastung oder einem zunehmenden Missbrauch der Sozialwerke geführt habe.

Die Kommissionsminderheit führt ins Feld, dass die Personenfreizügigkeit zum Anstieg der Arbeitslosenquote und zu einer Mehrbelastung der Sozialwerke beigetragen habe. Sie kritisiert, dass der Bundesrat zweimal nicht gehandelt habe, als die Voraussetzungen zur Anwendung der Kontingentierung erfüllt waren. Die Ventilklausel habe im Abstimmungskampf betreffend die Personenfreizügigkeit eine wichtige Rolle gespielt, die entsprechenden Versprechen würden jetzt jedoch vom Bundesrat nicht eingehalten. Da der Bundesrat nicht aktiv werde, solle das Parlament die Möglichkeit erhalten, die Zuwanderung durch die Anwendung der Ventilklausel zu beschränken.



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