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09.428 nPa.Iv. Bruderer Wyss. Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte

français

Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur vom 19. August 2010
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat die im Titel erwähnte Initiative am 19. August 2010 ein zweites Mal vorgeprüft, nachdem die WBK-SR ihrem Beschluss, der Initiative Folge zu geben, nicht zugestimmt hatte.

Die Initiative verlangt ein Importverbot für Pelzprodukte, die von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren stammen.


Antrag der Kommission

Die Kommissionsmehrheit 16 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt, der Initiative Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit (Glauser, Ineichen, Mörgeli, Müri, Noser, Pfister Theophil, Schenk Simon) beantragt, der Initiative keine Folge zu geben.

Berichterstattung: Bruderer Wyss (d), Fiala (f)




Im Namen der Kommission
Der Präsident: Lieni Füglistaller

1. Text und Begründung
1. 1. Text
1. 2. Begründung
2. Stand der Vorprüfung
3. Erwägungen der Kommission

1. Text und Begründung

1. 1. Text

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Es ist ein Importverbot für Pelzprodukte zu erlassen, die von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren stammen.

1. 2. Begründung

Eine industrielle Pelztierzucht ist kaum möglich, ohne dabei den Tieren unzumutbares Leid zuzufügen und gegen zentrale Tierschutzprinzipien zu verstossen. Diese Erkenntnis, die sich mehr und mehr auch international durchsetzt, wird durch breit abgestützte wissenschaftliche Untersuchungen belegt. In der Schweiz gibt es als Folge der Tierschutzbestimmungen schon seit fast dreissig Jahren keine kommerziellen Pelztierzuchten mehr.
Sowohl die üblichen Methoden der Pelztierjagd (Tellereisen, Schlingen- und Totschlagfallen bei Nerzen und Füchsen; Totschlaginstrumente bei Robben) als auch die Haltungsbedingungen in den kommerziellen Pelztierzuchtbetrieben verstossen gegen die schweizerische Tierschutzgesetzgebung, erfüllen den Tatbestand der Tierquälerei gemäss Artikel 26 TSchG und widersprechen den grundlegenden Wertvorstellungen der schweizerischen Bevölkerung. Die Tiere erleiden enorme Qualen, werden übermässig in ihrer Würde verletzt und an der Ausübung ihrer grundlegendsten Bedürfnisse gehindert. Immer wieder kommt es vor, dass Tiere vor der Tötung nur unzureichend oder gar nicht betäubt und bei lebendigem Leib gehäutet werden.
In Artikel 14 Absatz 1 TSchG ist die Kompetenz verankert, die Einfuhr von Tieren und Tierprodukten aus Gründen des Tier- oder Artenschutzes zu verbieten. Gestützt darauf ist ein Importverbot für Pelzprodukte zu erlassen, die tierquälerisch produziert wurden. Ein vorliegendes Rechtsgutachten zeigt auf, dass und inwiefern ein solches Einfuhrverbot mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere mit den Regeln der WTO, vereinbar ist.
Die Schweiz kennt bereits heute ein Einfuhrverbot für Hunde- und Katzenfelle (Art. 14 Abs. 2 TSchG). Dieses gilt es auszuweiten auf alle Felle bzw. Pelzprodukte, sofern sie von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren stammen. Nur so kann verhindert werden, dass die Schweiz durch ihre inländische Nachfrage ausländische Produktionsformen fördert, die nicht nur gegen unsere Gesetzgebung verstossen, sondern auch von einer Mehrheit der Bevölkerung aus ethischen Gründen klar abgelehnt werden.

2. Stand der Vorprüfung

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-NR) prüfte die parlamentarische Initiative am 18. Juni 2009 und beschloss mit 16 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben.
Diesem Beschluss stimmte die Schwesterkommission am 12. November 2009 jedoch nicht zu (7 zu 4 Stimmen). Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-SR) war der Ansicht, dass die momentan bestehenden Rechtsgrundlagen, insbesondere Artikel 14 des Tierschutzgesetzes, es dem Bundesrat erlaubten, Massnahmen in diesem Bereich zu ergreifen. Die WBK-SR wies auch darauf hin, dass ein Importverbot für Pelzprodukte anfechtbar sein könnte, da es mit den Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der WTO-Abkommen schwer zu vereinbaren sei. Hingegen erachtete die WBK-SR eine Deklarationspflicht als sinnvoll, schaffe sie doch mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten. Die ständerätliche Kommission und der Ständerat nahmen denn auch die Motion NR 08.3675 (Moser), „Deklarationspflicht für Pelze", an. Sie wurde an den Bundesrat überwiesen.

Die WBK-NR nahm am 19. August 2010 eine erneute Vorprüfung der parlamentarischen Initiative vor. Sie beschloss mit 16 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen, an ihrem ersten Beschluss festzuhalten und ihrem Rat zu beantragen, der Initiative Folge zu geben. Eine Minderheit schliesst sich dem Beschluss der WBK-SR an und will der parlamentarischen Initiative keine Folge geben.

3. Erwägungen der Kommission

Die Mehrheit der WBK-NR vertritt die Meinung, dass Handlungsbedarf bestehe und tierquälerischen Produktionsmethoden Einhalt geboten werden müsse. Dies verlange auch der in der Verfassung verankerte Tierschutzartikel (Art. 80 der BV). Sie betont, dass die Initiative keineswegs ein Votum gegen Pelze oder gegen das Pelzgewerbe sei, sondern sich gegen tierquälerische Produktionsmethoden richte. Mit der Überweisung an den Bundesrat der Motion 08.3675 (Deklarationspflicht für Pelze) werde zwar künftig die bei einem Import erforderliche Prüfung vorgenommen, aber dies sei keine ausreichende Massnahme gegen tierquälerische Produktionen. Ausländische Pelzproduzenten sollen sich künftig an die in der Schweiz geltenden Tierschutzregeln halten, sofern sie ihre Produkte auf unseren inländischen Markt bringen wollen. Entsprechend sollen die gesetzlichen Auflagen für die Pelzproduktion in unserem Lande auch für die ausländischen Pelzproduzenten gelten. Das bereits bestehende Einfuhrverbot für Hunde- und Katzenfelle könnte aus Sicht der Kommissionsmehrheit auf alle Felle und Pelzprodukte, sofern sie von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren stammen, ausgeweitet werden.

Eine Minderheit weist darauf hin, dass ein derartiges Importverbot für Pelze den WTO-rechtlichen Verpflichtungen der Schweiz unterliege und von interessierten Mitgliedstaaten der WTO angefochten werden könne. Die Minderheit befürwortet die Einführung eines obligatorischen Labels, das Auskunft über die Herstellungsmethoden des Produktes geben würde. Sie befürchtet hingegen, dass eine Zustimmung zu den Forderungen der Initiative zu einem faktischen Importverbot für Tierfelle führen würde, bei dem auch das Gewerbe in der Schweiz in Mitleidenschaft gezogen würde. Der Handel würde nicht mehr in der Schweiz, sondern im Ausland stattfinden.

Die Kommission hat hingegen einstimmig beschlossen, der Petition des Kollektivs LausAnimaliste ATRA. Nein zu Pelzverkauf in Lausanne, welche vom Gemeinderat Lausanne am 21. Juni 2010 überwiesen wurde, keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass der Import von Pelzprodukten, welche von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren stammen, künftig verboten wird. Nach Einschätzung der Kommission tragen die mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative erwähnten Massnahmen in angemessener Weise zum Schutz der Tiere bei.


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