Ständerat
Conseil des Etats
Consiglio degli Stati
Cussegl dals stadis

09.3546 sMo. Brändli. Transparente Finanzierung der sozialen Grundversicherung

français

Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 1. April 2011
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat die von Ständerat Brändli am 10. Juni 2009 eingereichte Motion an ihrer Sitzung vom 1. April 2011 geprüft.

Die Motion verlangt ein neues Finanzierungssystem für die Grundversicherung, welches Transparenz in Bezug auf die Finanzierung der Grundversicherung schafft, falsche Anreize zwischen ambulantem und stationärem Bereich beseitigt und prozentual festlegt, welche Kosten über Prämien der Versicherten und welche über Steuern zu finanzieren sind.

Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.

Berichterstattung: Kuprecht




Im Namen der Kommission
Der Präsident: Alex Kuprecht

1. Text und Begründung
1. 1. Text
1. 2. Begründung
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 26. August 2009
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats
4. Erwägungen der Kommission

1. Text und Begründung

1. 1. Text

Der Bundesrat wird beauftragt, ein neues Finanzierungssystem für die Grundversicherung vorzuschlagen, welches:
- Transparenz in Bezug auf die Finanzierung der Grundversicherung herstellt;
- die heutigen falschen Anreize zwischen ambulantem und stationärem Bereich beseitigt;
- prozentual festlegt, welche Kosten über Prämien der Versicherten und welche über Steuern zu finanzieren sind. In diesem Zusammenhang ist die Aufteilung des steuerfinanzierten Anteils zwischen Bund und Kantonen ebenfalls zu definieren.

1. 2. Begründung

1. Die Kosten der Grundversicherung werden heute zum Teil über Prämien der Versicherten, zum Teil über Steuern und andere Quellen finanziert. Ohne Transparenz der Finanzströme ist es kaum möglich, eine effiziente Gesundheitspolitik zu definieren. Ein neues Finanzierungssystem muss Transparenz herstellen.
2. Das heutige Finanzierungssystem führt zu Fehlanreizen, beispielsweise zwischen dem ambulanten und dem stationären Spitalbereich. Die Folge davon war in den letzten Jahren eine Aufblähung des ambulanten Bereiches in den Spitälern mit entsprechenden Folgekosten. Diese Entwicklung ging teilweise auch zulasten der Hausärzte. Ein neues Finanzierungssystem darf selbstverständlich dort, wo dies sinnvoll ist, diese Verlagerung nicht verhindern. Neben der Behandlungsqualität muss dabei aber auch die Wirtschaftlichkeit sichergestellt werden.
3. Im Rahmen der sozialen Grundversicherung ist auch die Frage zu klären, welcher Anteil der Kosten über Kopfprämien und welcher Anteil der Kosten über Steuern zu finanzieren ist. Heute beträgt der steuerfinanzierte Anteil im Durchschnitt der Schweiz rund 35 bis 40 Prozent. Es gibt sehr grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. Eine sozialpolitische Diskussion über die Ausgestaltung der Grundversicherung drängt sich auf. Wichtig ist sodann, dass beim steuerfinanzierten Anteil die Aufteilung zwischen Bund und Kantonen definiert wird. Bewusst offengelassen wird die Frage, ob sich der Bundesanteil weiterhin nur auf die Prämienverbilligung beschränken soll.


2. Stellungnahme des Bundesrats vom 26. August 2009

Mit Beschluss vom 21. Dezember 2007 haben die eidgenössischen Räte die Neuregelung der Spitalfinanzierung beschlossen. Diese Finanzierungsregelung trägt den in der Bundesverfassung festgehaltenen Kompetenzen Rechnung, wonach die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig sind und der Bund für die Krankenversicherung. Die Umsetzung dieser Neuregelung dürfte nicht vor Ende 2015 abgeschlossen sein. Der Bundesrat hält es nicht für opportun, eine neue Finanzierungsregelung vorzuschlagen, bevor die eben erst in Kraft getretene Änderung umgesetzt und evaluiert worden ist.
Mit der Umsetzung der Neuregelung der Spitalfinanzierung wird die Transparenz in Bezug auf die Finanzierungsströme in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung klar verbessert. Weil jeder Kanton seinen Anteil an der Finanzierung der leistungsbezogenen Pauschalen festlegen muss, lässt sich der Anteil der Kantone an der Spitalfinanzierung leichter ermitteln, als dies unter dem Regime der Defizitdeckung der Fall war. Die neu vorgeschriebene getrennte Rechnungsstellung für die Grund- und die Zusatzversicherung verbessert ebenfalls die Transparenz. Lediglich schätzen lässt sich der Anteil der Leistungen, der von den Versicherten mit hohen und sehr hohen Franchisen selbst bezahlt wird. Diese Lücke liesse sich nur schliessen, wenn auf das Element der Wahlfranchisen verzichtet würde.
In der Tat bestehen wegen den Kantonsbeiträgen im stationären Spitalbereich gewisse Fehlanreize. In den letzten Jahren wurden, nicht zuletzt auch wegen des medizinischen Fortschritts, Leistungen vom stationären in den ambulanten Spitalbereich verschoben. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, hat der Bundesrat am 29. Mai 2009 im Rahmen seiner dringlichen Massnahmen zur Kosteneindämmung vorgeschlagen, dass dem Bundesrat die Kompetenz zukommen soll, bei überdurchschnittlicher Kostensteigerung im ambulanten Bereich eine Tarifsenkung von maximal 10 Prozent vorzunehmen, sowie dass die Kantone die Tätigkeit der Spitalambulatorien zu regeln haben. Diese Massnahme hat insbesondere die Eindämmung des Kostenanstiegs im spitalambulanten Bereich zum Ziel.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.


3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats


Der Ständerat hat die Motion am 22. September 2009 der SGK-SR zur Vorberatung überwiesen.


4. Erwägungen der Kommission


Die Kommission weist darauf hin, dass der Bundesrat mit der Motion 06.3009 der SGK-SR, Einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen", bereits den Auftrag erhalten hat, dem Parlament eine Vorlage für eine einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen vorzulegen. Als ersten Schritt zur Erfüllung dieser Motion hat der Bundesrat dem Parlament einen Bericht vorgelegt und darin seine Absicht geäussert, weitere Schritte zur Umsetzung der Motion folgen zu lassen. Insofern betrachtet die Kommission die vorliegende Motion als Aktualisierung der Motion 06.3009 und möchte mit ihrer Annahme zum Ausdruck bringen, dass sie - gemeinsam mit dem Bundesrat - am eingeschlagenen Weg in Richtung einer einheitlichen Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen festhalten will.


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