Ständerat
Conseil des Etats
Consiglio degli Stati
Cussegl dals stadis

11.3120 nMo. Nationalrat (Fraktion RL). Schutz der Souveränität der Schweiz

français

Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 23. Januar 2012
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 23. Januar 2012 die am 16. März 2011 eingereichte und vom Nationalrat am 17. Juni 2011 angenommene Motion vorberaten.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, zur Verstärkung der Souveränität der Schweiz einen Entwurf für ein Souveränitätsgesetz auszuarbeiten.


Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Motion anzunehmen.

Berichterstattung: Seydoux




Im Namen der Kommission
Die Präsidentin: Anne Seydoux-Christe

1. Text und Begründung
1. 1. Text
1. 2. Begründung
2. Stellungnahme des Bundesrats vom 25. Mai 2011
3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats
4. Erwägungen der Kommission

1. Text und Begründung

1. 1. Text

Der Bundesrat wird beauftragt, zur Verstärkung der Schweizer Souveränität einen Entwurf eines Souveränitätsschutzgesetzes auszuarbeiten.


1. 2. Begründung

Der Bundesrat hat anlässlich seines Berichts vom 4. Juni 2010 zur Motion 07.3281 [11.011] auf eine Lücke in der Schweizer Rechtsordnung aufmerksam gemacht: Es gibt tatsächlich kein besonderes rechtliches Mittel gegen einseitige Akte ausländischer Staaten, die die Souveränität der Schweiz verletzen.
Wenn ausländische Staaten etwa Massnahmen gegen Schweizer Staatsangehörige oder Schweizer Unternehmen ergreifen und diese damit zu einer Verletzung einer Norm der Schweizer Rechtsordnung zwingen (z. B. verbotene Handlungen für einen fremden Staat, Art. 271 StGB), gibt es kein gesetzliches Mittel, das einem solchen Ansinnen entgegengehalten werden könnte. Solche unilateralen Massnahmen bergen das Risiko, die Schweizer Rechtsordnung auszuhöhlen.
Ein solches Gesetz würde folglich zu einem besseren Schutz der staatlichen Hoheitssphäre beitragen: Rechtsverletzungen könnten präventiv verhindert und müssten nicht nachträglich strafrechtlich verfolgt werden. Eine solche gesetzliche Regelung vermöchte nicht nur die schweizerische Souveränität besser zu schützen, sondern würde auch die Rechtssicherheit erhöhen.


2. Stellungnahme des Bundesrats vom 25. Mai 2011


Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.


3. Verhandlungen und Beschluss des Erstrats


Der Nationalrat nahm die Motion am 17. Juni 2011 diskussionslos an.


4. Erwägungen der Kommission


Die Kommission ist wie National- und Bundesrat der Ansicht, dass die laufenden Arbeiten
[1] zum Vorentwurf für ein Souveränitätsschutzgesetz abgeschlossen werden sollten und dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten sei. Damit könne den Problemen abgeholfen werden, welche sich in den letzten Jahren in der Schweiz bzw. für die Schweiz in den Beziehungen mit gewissen Staaten gestellt haben, namentlich im Steuerstreit mit den USA (UBS-Affäre).

Souveränitätsschutz ist ein neuer Begriff. Gegenstand des einschlägigen Gesetzes wird u. a. die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den fremden Staaten sein. Das Gesetz wird gewissermassen einen Allgemeinen Teil beinhalten, der die Sonderbestimmungen der sektoriellen Gesetze ergänzt. Zudem sollen damit die Voraussetzungen festgelegt werden, unter welchen ausländischen Amtsträgern bewilligt werden kann, auf schweizerischem Gebiet Handlungen vorzunehmen, welche die Souveränität ihres Staates betreffen (vgl. Art. 271 StGB: ohne Bewilligung). Schliesslich soll dieses Gesetz sich in der Schweiz befindlichen Personen Schutz gewähren vor Anordnungen und Verboten ausländischer Behörden, mit welchen diese Personen Schweizer Recht verletzen könnten.


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1) Vgl. Bericht des Bundesamtes für Justiz vom 14. März 2011 zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden (Amtshilfe, Rechtshilfe, Souveränitätsschutz).

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