Chronologie
29.05.85 Botschaft des BR betreffend die Aenderung des Bundesge- setzes über die Organisation der Bundesrechtspflege Der chronischen Ueberbelastung der obersten Gerichte will der BR nicht mit einem weiteren personallen Ausbau, son- dern mit gezielten organisatorischen und prozessualen Massnahmen begegnen. Als wichtigste Neuerung schlägt der BR in seiner Botschaft (BBl 85 II,737) das Annahmeverfah- ren vor, bei dem die Richter selber entscheiden, welche Fälle der bundesgerichtlichen Prüfung würdig sind, d.h. zur Klärung offener Rechtsfragen und zur Rechtsfortbil- dung beitragen können. Danach wird sich das Bundesgericht nur noch mit Streitfällen von erheblicher Bedeutung be- fassen. Das Annahmeverfahren spielt allerdings nur dann, wenn eine richterliche Behörde als letzte kantonale In- stanz entschieden hat. Wegen des starken Widerstandes gegen dieses der schweizerischen Rechtstradition fremde Verfahren stellt der BR auch alternative Entlastungskon- zepte zur Diskussion, die sich auf Vereinfachung der Ge- richtsverfahren und auf Erhöhung der Streitwertgrenzen und Gebühren beschränken. 17.03.87 NR gegen mehr Bundesrichter Der NR verwirft mit 77:32 einen Antrag, die Zahl der Bun- desrichter nicht wie heute auf 30, sondern auf 30 bis 36 festzusetzen. 18.03.87 NR lehnt Annahmeverfahren ab Der NR lehnt mit 96:79 das Annahmeverfahren ab. Umstritten ist auch die Erhöhung der Streitwertgrenzen in Zivilstrei- tigkeiten auf 30 000 Franken: Nur knapp werden SP-Anträge verworfen, es beim Arbeits- und Mietrecht bei 8000 Franken zu belassen. Die Vorlage wird mit 71:3 verabschiedet. 14.06.88 SR für Vorprüfungsverfahren am Bundesgericht Der SR zieht mit 24:14 dem Annahmeverfahren ein weniger rigoroses, auf staatsrechtliche Beschwerden beschränktes Vorprüfungsverfahren vor: Beschwerden von grundsätzlicher Bedeutung sind in jedem Fall zu behandeln; auf andere Be- schwerden ist nicht einzutreten, wenn eine summarische Vorprüfung keine Anhaltspunkte für die gerügte Rechtsver- letzung ergibt. Mit 20:17 beschliesst der SR, den Mindest- streitwert für Verfahren auf dem Gebiet des Arbeitsvertra- ges auf 30 000 Franken zu erhöhen. Die Vorlage wird mit 32:0 verabschiedet. 27.02.89 NR stimmt stillschweigend dem Vorprüfungsverfahren zu 07.03.89 SR räumt vier von sechs Differenzen aus Stillschweigend stimmt der SR der nr Bestimmung zu, dass das Versicherungsgericht den Parteien bei Beschwerden zu Versicherungsleistungen in der Regel keine Gerichtskosten von mehr als 500 Franken auferlegen kann. 15.03.89 NR lässt noch eine Differenz stehen 16.03.89 SR räumt letzte Differenz aus 23.06.89 Schlussabstimmung im NR (95:36) und SR (34:2) 03.07.89 DJS lancieren das Referendum Das Bundesgericht soll sich künftig nicht nur mit den finanziellen Problemen einer reichen Oberschicht befassen, sondern vor allem bei Mieter-, Arbeitnehmer- und Konsumen- tenschutz weiterhin allen Rechtssuchenden offen bleiben. Mit der Anhebung der Streitwertgrenze auf 30 000 Franken und dem Vorprüfungsverfahren droht nach Ansicht der "De- mokratischen Juristinnen und Juristen" (DJS) das oberste Gericht zum "Standesgericht der Plutokratie" zu werden. 02.10.89 Referendum mit 69 000 Unterschriften eingereicht (BBl 89 III, 1486) 01.04.90 Volksabstimmung: Bundesrechtspflege mit 52 Prozent Nein abgelehnt. Die Bundesrechtspflege wird mit 862 524 Nein (52,6 Pro- zent) gegen 775 870 Ja (47,4 Prozent) und von den Ständen mit 14 4/2 Nein gegen 6 2/2 Ja abgelehnt. Die Stimmbetei- ligung liegt bei 40 Prozent. (BBl 90 II,1035)
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Zuständig |
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EJPD |
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Freie Schlagwörter |
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Vorprüfungsverfahren, Streitwertgrenze, procédure d'examen préalable, valeur litigieuse, Recht, Rechtspflege, OG, Soziale Fragen, Sozialversicherung, Versicherungsgericht, Bundesrecht, Bundesrechtspflege, Rechtspflege, Bundesrechtspflegegesetz |
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