89.5108 - Fra. Bär Rosmarie.
"Schweiz morgen"
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Eingereicht von Bär Rosmarie

Antwort des Bundesrates

Behandlungsdatum 12. Juni 1989

Zusatzfrage

Fragetext

Täglich gibt die Verwaltung und der Bundesrat neue Schriften (z. B. Antworten auf parlamentarische Vorstösse) und Formulare heraus, in denen die sprachliche Gleichberechtigung, wie sie der Bundesrat im Rechtsetzungsprogramm zur Gleichstellung von Frau und Mann versprochen hat, nicht verwirklicht ist. Wann gedenkt der Bundesrat seine Praxis zu ändern?

Antwort des Bundesrates

(Siehe auch Erklärung des Bundespräsidenten, Amtl. Bull. NR, Sommersession 1989, Seite 788) (Voir aussi déclaration du président de la Confédération, Bull. officiel CN, session d'été 1989, page 788) Schriftliche Antwort des Bundesrates Réponse écrite du Conseil fédéral Wie der Bundesrat im Bericht zum Rechtsetzungsprogramm für die Gleichstellung von Frau und Mann festgehalten hat, ist er bestrebt, auch eine vertretbare Lösung für die sprachliche Gleichbehandlung zu finden. Er hat deshalb im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die alle rechtlichen und sprachlichen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, abklären und Lösungsmöglichkeiten vorschlagen soll. Die Lösungen sollen für alle Amtssprachen anwendbar sein, ohne die Verständlichkeit unserer Verwaltungs- und Gesetzessprache zu beeinträchtigen. Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe wird noch in diesem Jahr abgeliefert. Danach wird der Bundesrat über die sich aufdrängenden Massnahmen zur Verwirklichung der sprachlichen Gleichbehandlung Beschluss fassen. In der Zwischenzeit ist die für die sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann wichtige Verordnung über die Aemterklassifikation revidiert worden (AS 1989 683-754). Darin sind - abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen im militärischen Bereich - alle Funktions- und Berufsbezeichnungen der Bundesverwaltung nicht nur in ihrer männlichen, sondern auch in ihrer weiblichen Form aufgeführt.

Zusatzfrage

 

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