Chronologie
13.04.87 Iv mit 126 000 Unterschriften eingereicht
Die vom Schweizerischen Beobachter lancierte Volksinitia-
tive "gegen Missbräuche der Fortpflanzungs-
und Gentech-
nologie beim Menschen" (BBl
87 II,1208) verlangt vom Bund
klare gesetzliche Grenzen für das Experimentieren mit
menschlichem Keim- und Erbgut sowie das Verbot von mensch-
lichen Samenbanken, gewerblicher Leihmutterschaft
und Auf-
zucht von manipulierten Keimen.
18.09.89 BR beantragt Ablehnung der Iv und legt
einen direkten
Gegenvorschlag vor
Der BR lehnt die Iv wegen ihrer Beschränkung auf
den Men-
schen ab und legt einen neuen Verfassungsartikel
als di-
rekten Gegenvorschlag zum Schutze des Menschen und
seiner
natürlichen Umwelt vor (BBl 89 III,989). Damit sollen ne-
ben der künstlichen Fortpflanzung bei Menschen auch
jene
in der Veterinärmedizin sowie die gentechnologischen Ver-
fahren mit Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen in Indu-
strie und Landwirtschaft erfasst werden. Die
Methoden der
sich stürmisch entwickelnden Reproduktionsmedizin und Gen-
technologie sollen aber nicht zu verboten und die
For-
schungsfreiheit nicht aufgehoben werden. In
besonders re-
gelungsbedürftigen Bereichen
(Lebensmittelherstellung)
sieht der BR vorgezogene Gesetzesvorschriften vor.
13.02.90 SR-Kommission legt neuen Gegenvorschlag vor
Die K begnügt sich im Gegensatz zum BR nicht mit einem
reinen Kompetenzartikel, sondern will schon in die BV
klare Leitplanken aufnehmen. Verboten sind Eingriffe in
das Erbgut von Keimzellen und Embryonen, Verfahren der
künstlichen Fortpflanzung zur Geschlechtswahl oder zur
Selektion bestimmter Eigenschaften, die Verschmelzung von
menschlichem und tierischem Erbgut, die Leihmutterschaft
sowie der Handel mit menschlichem Keim- und Erbgut. In-
vitro-Fertilisation soll als ultima ratio gestattet sein.
In Form eines Kompetenzartikels erfasst der Gegenvorschlag
den extrahumanen Bereich.
20.06.90 SR lehnt Iv ab und verabschiedet
Gegenvorschlag mit 28:1
31.01.91 NR Motion der Kommission. Genomanalysen
20.03.91 NR lehnt Iv ab und verabschiedet
Gegenvorschlag mit 106:6
Der NR lässt die In-vitro-Fertilisation zu (98:76).
Es
dürfen jedoch nur soviele Eizellen ausserhalb des
Körpers
einer Frau zu Embryonen entwickelt werden, als sofort in
die Gebärmutter eingepflanzt werden können (90:73). Zu
gentechnischen Eingriffen an Tieren, Pflanzen und anderen
Organismen legt der NR ethische Leitplanken fest. Ein de-
taillierter BV-Artikel, der Eingriffe ins Keimplasma von
Tieren und Pflanzen sowie die Freisetzung von gentechnisch
veränderten Organismen stark einschränken und Erfinderpa-
tente auf Lebewesen verbieten will, wird jedoch
abgelehnt.
Annahme der Motion
11.06.91 SR untersagt im Sinne des NR die Produktion überzähliger
Embryonen (25:13) und räumt letzte Differenzen aus
Annahme der Motion NR
21.06.91 Schlussabstimmung im NR (51:31) und SR (36:3)
15.08.91 Beobachter zieht Iv zurück
11.03.92 Volksabstimmung am 17.5.92 (BBl 92 II,706)
17.05.92 Volksabstimmung vom 17.5.92 (BBl 92 V,
451)
Gegenentwurf der Bundesversammlung vom 21.6.1991 zur Volksinitiative
"gegen Missbräuche der Fortpflanzungs-und
Gentechnologie beim
Menschen" ist mit 1'271'052 Ja gegen 450'635 Nein angenommen worden.
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Zuständig
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EJPD
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Freie Schlagwörter
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Fortpflanzung, Genetik,
Biotechnologie, Genmanipulation, Gentechnologie, Beobachterinitiative,
Wissenschaft, Forschung, Volksinitiative, Gesundheit,
Fortpflanzungstechnologie, Gen
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17. Mai 1992: Die Initiative wurde zurückgezogen, der Gegenvorschlag angenommen.
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