97.5037 - Qst. Schmied Walter.
Couverture or du franc suisse
Deutscher Text
 
 
Déposé par Schmied Walter

Réponse du Conseil Fédéral

Date de traitement 17. März 1997

Question supplementaire

Texte de la question

Le Conseil fédéral a choisi d'anticiper un débat de fonds lorsqu'il affirme sans nuance: «Actuellement, plus personne ne conteste qu'il y a lieu de supprimer l'obligation de rembourser les billets de banque et de garantir leur couverture par de l'or.» (Citation de la déclaration de M. Kaspar Villiger, conseiller fédéral, chef du Département fédéral des finances, lors de la conférence de presse qui a suivi la séance de l'Assemblée fédérale du 5 mars 1997). Le Conseil fédéral peut-il nous indiquer sur quelles bases ou quelles consultations repose sa conclusion?

Réponse du Conseil Fédéral

Villiger Kaspar, Bundesrat: Der Bundesrat hat die Aufhebung der Einlösungspflicht und die Aufhebung der Pflicht zur Golddeckung für Schweizer Banknoten schon im Rahmen der Reform der Bundesverfassung vorgeschlagen, nicht erst jetzt. Dies geschah völlig unabhängig von der Idee, eine Stiftung für Solidarität zu schaffen. In der Botschaft vom 20. November 1996 über die Reform der Bundesverfassung können Sie die Gründe für diese Lösung der Bindung des Frankens an das Gold nachlesen. Die Goldeinlösungspflicht ist zwar gegenwärtig in der Verfassung noch vorgesehen, sie ist jedoch seit Jahrzehnten aufgrund der Annahme eines Ausnahmezustandes von «gestörten Währungsverhältnissen» aufgehoben. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung wird anerkannt, dass dieser Ausnahmezustand eigentlich längst zur Normalität geworden ist und dass die Banknoten ein gesetzliches Zahlungsmittel sind. Auch die internationale Währungsordnung hat sich vom Gold völlig gelöst. Das Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds, welchem die Schweiz seit 1992 angehört, hält fest, dass der Wert einer Währung nicht in Gold festgelegt werden darf. Die vorgeschlagene Reform der Währungsverfassung stellt somit nur eine Anpassung des geschriebenen Verfassungsrechtes an die heute gelebte Währungsordnung dar. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass der Goldbestand der Schweizerischen Nationalbank ausserordentlich hoch ist und nur zu etwas mehr als einem Viertel des Marktwertes bilanziert wird. Würde dieser Goldbestand unter der neuen Währungsordnung vorsichtig ich betone: vorsichtig aufgewertet, entstünde ein Aufwertungsgewinn, von dem ein angemessener Teil an die Stiftung für Solidarität übertragen werden könnte. Dieser Teil könnte dann im Laufe mehrerer Jahre durch vorsichtig dosierte Goldverkäufe in Wertschriften umgewandelt werden. Die Erträge dieser Wertschriften stünden der Stiftung dann zur Verfügung, und die Substanz selber müsste nicht angetastet werden. Der verbleibende Goldbestand wäre im Verhältnis zur Bevölkerung im internationalen Vergleich nach wie vor ausserordentlich hoch und bliebe sozusagen ein Symbol der Stärke unseres Finanzplatzes. Bei all diesen Fragen ist selbstverständlich die Mitwirkung der Stimmberechtigten gewährleistet. Sowohl der ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagene Weg über die Totalrevision der Bundesverfassung als auch die vorgezogene und beschleunigte Reform der Währungsverfassung unterliegen wie Ihre WAK das übrigens auch vorschlägt dem obligatorischen Referendum. Darüber hinaus setzen auch der Beitrag der Nationalbank von 100 Millionen Franken an den Spezialfonds für Opfer des Holocaust und die Stiftung für Solidarität neu zu schaffende Rechtsgrundlagen voraus: die Beitragsleistung einen Bundesbeschluss, die Stiftung ein Bundesgesetz. Beides ist dem fakultativen Referendum unterstellt.

Question supplementaire

Schmied Walter (V, BE): Monsieur le Conseiller fédéral, vous avez donné une longue réponse, mais vous n'avez pas répondu à ma question. La question est bien de savoir s'il est opportun d'affirmer en anticipant le débat que tout le monde est de votre avis. A l'évidence, ce n'est pas le cas. Je pense qu'il y a d'autres personnes comme l'ancien président de la Banque nationale suisse qui est aussi de mon avis. Dans ce sens-là, les affirmations du Conseil fédéral ne sont pas forcément justifiées. Ma question complémentaire est la suivante: est-ce que vous ne pensez pas aussi que la situation du franc suisse n'est pas comparable à la situation d'autres monnaies internationales, ne serait-ce que parce que la masse monétaire que représente le franc suisse est nettement plus faible que celle du dollar, et que, de ce fait, il y a lieu d'aborder cette question avec plus de nuances? Villiger Kaspar, Bundesrat: Erstens glaube ich, dass sich die Wissenschaft über diese Fragen weitgehend einig ist. Es gibt meines Wissens keine Währung mehr, die ans Gold gebunden ist, und für ihre Währungs- und Geldpolitik braucht die Nationalbank auch nicht das Gold, sondern sie braucht die übrigen Reserven Irrtum vorbehalten in der Grössenordnung von 23 Milliarden Franken. Das sind die sogenannten gesicherten und ungesicherten Reserven, die wir neu auch besser bewirtschaften wollen. Diese stehen aber für eine vernünftige Geldpolitik zur Verfügung. Vor allem die Geldmengenpolitik ist ja für die Stabilität einer Währung wichtig, und es ist heute in Lehre und Forschung einhellig die Meinung, dass es dazu die Golddeckung nicht mehr braucht. Sonst wäre nicht sogar der Internationale Währungsfonds dazu gekommen, das überhaupt zu untersagen. Man kann sich fragen, wofür eigentlich die Goldvorräte noch da sind. Ich teile hier Ihre Meinung, dass eine Notenbank eines relativ kleinen Landes, das aber im Verhältnis zur Bevölkerung einen grossen Finanzplatz hat, wahrscheinlich mehr Reserven braucht als die Notenbank eines anderen Landes. Es gibt auch keine wissenschaftlich erhärtete Grösse für diese Reserven. Der Bundesrat ist 1990 mit der Nationalbank übereingekommen, dass die Reserven ich spreche nicht vom Gold, sondern von den wirklich für die Geldpolitik relevanten Reserven einen angemessenen Stand haben müssen, dass sie aber zusammen mit dem Bruttosozialprodukt wachsen sollen. Das hat zu dieser Regelung geführt, dass jedes Jahr zuerst diese Reserven angehoben werden müssen, bevor eine Ausschüttung vorgenommen werden kann. Damit haben aber die Goldreserven eigentlich nichts zu tun. Wir sind uns aber bewusst, dass die Goldreserven eine wichtige psychologische Funktion haben und dass es sicher richtig ist, wenn die Notenbank der kleinen Schweiz mit dem grossen Finanzplatz vielleicht etwas mehr hat als andere. Aber ob das 2600 Tonnen sind oder später vielleicht 2200 Tonnen, welche erst noch nur mit 12 Milliarden Franken anstatt 44 Milliarden Franken, wie es dem Marktwert entsprechen würde bilanziert sind, das ist für diesen mehr psychologischen Effekt relativ unerheblich, so dass Befürchtungen in dieser Richtung aus Sicht des Bundesrates nicht gerechtfertigt sind. 

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