Die Ständeratspräsidentin Karin Keller-Sutter berichtet im St. Galler Tagblatt über ihr Amtsjahr. Ihre Eindrücke nach einer Reise nach London fasst sie wie folgt zusammen: «Dieses Mal spürte ich in Westminster schon fast so etwas wie Zuversicht. Doch der Ausgang des Brexits bleibt ungewiss».

​Zum ersten Mal überhaupt konnte im Ständerat in der Frühjahrssession auf zwei Sitzungstage verzichtet werden, da die Anzahl beratungsreifer Geschäfte zu gering war. Die Neuauflage der Steuerreform und jene zur Sanierung der AHV sind zwar in der Pipeline, ansonsten verabschiedet der Bundesrat zurzeit wenig Vorlagen zuhanden des Parlaments.

Ob dies am nahenden Legislaturende liegt oder eher darauf zurückzuführen ist, dass im Bundesrat eher verwaltet als gestaltet wird, kann offen gelassen werden. Die Session war denn vor allem von der Beratung von Volksinitiativen geprägt, allen voran jener zur «Selbstbestimmung», die in jedem Fall dem Landesrecht den Vorrang vor internationalen Verträgen einräumen will. Nach mehrstündiger emotionaler Debatte lehnte der Ständerat nicht nur die Initiative, sondern auch einen Gegenvorschlag ab und entschied sich damit für die geltende Praxis, wonach das Parlament ausnahmsweise von internationalen Verträgen abweichen kann. Pikant ist, dass die Selbstbestimmungs-Initiative just bei der viel gescholtenen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative nicht zur Anwendung gekommen wäre.

Im Anschluss an die Session reiste ich nach London zu Gesprächen mit britischen Regierungs- und Parlamentsvertretern über den Brexit. Während bei meinem Besuch im letzten Herbst die Verunsicherung über den weiteren Verlauf der Verhandlungen mit Händen greifbar war, spürte ich dieses Mal in Westminster schon fast so etwas wie Zuversicht.

Grund dafür ist die Einigung des Vereinigten Königreichs mit der EU über die Übergangsfrist, die den Briten bis Ende 2020 eingeräumt wurde. Die Freude der Briten darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die EU in allen wesentlichen Punkten durchgesetzt hat. So sind während der Übergangsperiode trotz Austritts aus der EU weitere Beitragszahlungen zu leisten und die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs ist zu akzeptieren. Aus Schweizer
Sicht zentral ist, dass die Rechte unserer Staatsbürger bis zum Ablauf der Übergangsfrist unverändert bleiben. Trotz aller Zuversicht: Der Ausgang des Brexit bleibt ungewiss oder wie ein Taxifahrer es treffend formulierte: «Es ist ein heilloses Durcheinander!»

 

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