In diesem Abschnitt stellen wir Ihnen Daten zu den Erlassen, die dem
fakultativen Referendum unterliegen, zur Verfügung. Die erste Darstellung zeigt die Anzahl der zustande gekommenen Referenden und das Resultat der Volksabstimmung zu diesen Referenden nach Erledigungslegislatur. Die zweite Grafik setzt diese effektiv zustande gekommenen fakultativen Referenden ins Verhältnis zu den potenziell möglichen Referenden. Die dritte Grafik illustriert, wie häufig das Volk vom Parlament verabschiedete Erlasse (mit faktultativen Referendum) ablehnt.
Zur Berechnung des Anteils muss die Gesamtzahl der Erlasse ermittelt werden, die einem fakultativen Referendum unterstehen. Bei gewissen vom Parlament verabschiedeten Erlassen hängt die allfällige Unterstellung unter das Referendum davon ab, welche Folge anderen Erlassen gegeben wurde. Der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Gegen die Abzockerei» enthielt beispielsweise folgende Klausel:
V.
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Es ist im Bundesblatt zu publizieren, sobald die Volksinitiative «Gegen die Abzockerei» zurückgezogen oder abgelehnt worden oder in der Stichfrage unterlegen ist.
Da die Initiative angenommen wurde, wurde das Gesetz nicht im Bundesblatt publiziert und durfte somit auch nicht dem Referendum unterstellt werden. Die dringlichen Bundesgesetze mit Verfassungsgrundlage und einer Laufzeit von weniger als einem Jahr unterstehen ebenfalls nicht dem fakultativen Referendum (im fraglichen Zeitraum betrifft dies einen einzigen Fall). In der vorliegenden Statistik wurden diese Sonderfälle in die Gesamtzahl der einem fakultativen Referendum unterstehenden Erlasse miteinbezogen. Konkret bedeutet dies, dass die Zahl der einem fakultativen Referendum unterstehenden Erlasse leicht zu hoch bemessen ist. Da diese Fälle jedoch selten sind, hat dies keinen signifikanten Einfluss auf den Anteil.
Die Erlasse werden nach «Erledigungslegislatur» dargestellt. Diese Erledigungslegislatur wird hier definiert als diejenige Legislaturperiode, in der das Parlament den Erlass verabschiedet hat und nicht die Legislaturperiode, in welcher die Volksabstimmung stattgefunden hat.
Fakultative Referenden (Stichtag: 25.09.2022)
Anzahl der Erlasse, bei denen ein fakultatives Referendum zustande gekommen ist und in Folge dessen eine Volksabstimmung durchgeführt wurde, nach Erledigungslegislatur. Die Darstellung zeigt, dass die Mehrheit dieser Erlasse in den vergangenen Legislaturen (47.–50. Legislatur) angenommen wurden. Berücksichtigt werden nur Erlasse mit Erledigungsdatum ab 01.01.2000. Die Daten der Erlasse der aktuellen Legislatur sind noch unvollständig.
Zustande gekommene Referenden im Verhältnis zu allen Erlassen, die einem fakultativen Referendum unterstehen (Stichtag: 25.09.2022)
Anteil der Erlasse, die dem fakultativen Referendum unterstehen und bei denen dieses fakultative Referendum erfolgreich ergriffen wurde. Neben der Anzahl dieser Erlasse zeigt die Grafik, ob der Erlass in der darauf folgenden Volksabstimmung angenommen oder abgelehnt wurde. Für die in der 48. Legislatur erledigten Erlasse bedeutet dies, dass von den 241 erledigten und dem fakultativen Referendum unterstehenden Erlassen bei 7 Erlassen (dies entspricht 3 Prozent) ein Referendum ergriffen wurde. 4 dieser 7 Erlasse wurden in der Volksabstimmung angenommen, 3 wurden abgelehnt. Berücksichtigt werden nur Erlasse mit Einreichungsdatum ab 01.12.2003. Die Daten der Erlasse der aktuellen Legislatur sind noch unvollständig.
Abgelehnte Erlasse im Verhältnis zu allen Erlassen, die einem fakultativen Referendum unterstehen (Stichtag: 25.09.2022)
Anteil der in der Volksabstimmung abgelehnten Erlasse an allen in der entsprechenden Legislatur durch das Parlament verabschiedeten und dem fakultativen Referendum unterstehenden Erlassen. Berücksichtigt werden nur erledigte Erlasse mit Einreichungsdatum ab 01.12.2003. Die Daten der Erlasse der aktuellen Legislatur sind noch unvollständig.