Im Rat kann nur sprechen, wer von der Präsidentin oder dem Präsidenten das Wort erhält. Wer sprechen will, meldet sich bei der Präsidentin oder beim Präsidenten. Diese erteilt das Wort in dieser Reihenfolge:

 

  • der Berichterstatterin oder dem Berichterstatter der Kommission
  • den Kommissionsmitgliedern
  • den Ratsmitgliedern

 

Die Redezeit ist nicht beschränkt. Im Ständerat gibt es keine Simultanübersetzung.