Es gilt das gesprochene Wort
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen
Ich begrüsse Sie sehr herzlich zur Frühjahrssession; diese wird ja mitunter auch Frühlingssession genannt. Allerdings befinden wir uns offensichtlich noch im Winter. Der astronomische Frühling beginnt erst in drei Wochen, am 21. März, also erst dann, wenn wir die Session bereits beendet haben werden.
Wir sind zurzeit mit Ereignissen und Entwicklungen konfrontiert, die – von einigen wenigen Experten abgesehen – vor Kurzem kaum jemand für möglich gehalten hätte. In arabischen Anrainerstaaten des Mittelmeers erheben sich die Menschen gegen ihre Regimes. Die Beurteilung der Frage, ob es sich hierbei um eine epochale Veränderung im Sinne eines umfassenden und grundlegenden Wandels – ähnlich der Beendigung der Ost-West-Konfrontation im Jahre 1989 – handelt, wird Sache der Geschichtsforschung und der Geschichtswissenschaft sein. Tatsache ist, dass die Entwicklungen, weltweit gesehen, von grösstem Interesse sind. Was uns unmittelbar bewegt, ist ein Zweifaches: erstens, dass es in den betroffenen Ländern gelingt, die naturgemäss unterschiedlichen Interessen und Hoffnungen der verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Gruppierungen zu kanalisieren und durch institutionelle Reformen möglichst schnell zu stabilen Verhältnissen zu kommen, und zweitens – und vor allem –, dass Blutvergiessen und Leid in Libyen möglichst bald ein Ende haben werden.
Heute ist es auf den Tag genau drei Wochen her, dass die Schweiz den 40. Jahrestag der Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts auf eidgenössischer Ebene begehen konnte. Als junger Jus Student konnte ich es eigentlich nie begreifen, dass es nicht möglich war, aufgrund des damaligen Artikels 4 der Bundesverfassung, des sogenannten Gleichheitsartikels, unseren Frauen zum Stimm- und Wahlrecht auf eidgenössischer Ebene zu verhelfen. Es bedurfte eines grossen, zähen und langwierigen Einsatzes vieler Frauen.
Erlauben sie mir daher, dass ich in diesem Zusammenhang drei Frauenpersönlichkeiten erwähne, die diesem Rat angehört haben.
Lise Girardin aus Genf wurde bei den Wahlen 1971 als erste und einstweilen einzige Frau in den Ständerat gewählt. Zuvor – die Genferinnen waren bereits seit dem Jahre 1960 auf kantonaler Ebene stimm- und wahlberechtigt – war sie Grossrätin und Stadtpräsidentin von Genf gewesen. Zwischen 1984 und 1991 präsidierte Lise Girardin zudem die Eidgenössische Ausländerkommission. Frau Girardin verstarb am 16. Oktober des letzten Jahres.
Josi Meier aus Luzern gehörte zu den ersten zehn Frauen, die – ebenfalls 1971 – in die Grosse Kammer gewählt wurden. Sie wechselte dann in den Ständerat und wurde die erste Ständeratspräsidentin.
Emilie Lieberherr – sie wohnte bekanntlich eine Zeit lang in meinem Heimatkanton, in Erstfeld, und ist dann nach Zürich gezogen – wurde ebenfalls noch vor der Einführung des Frauenstimmrechts auf nationaler Ebene als erste Frau in den Zürcher Stadtrat gewählt. 1976 wurde sie erste Präsidentin der Eidgenössischen Frauenkommission, und zwischen 1978 und 1983 vertrat sie als Erste ihres Geschlechts den Stand Zürich im Ständerat. Sie ist am 4. Januar dieses Jahres in Zürich verstorben.
Mit Herzhaftigkeit, Hartnäckigkeit und Willensstärke haben Lise Girardin, Josi Meier und Emilie Lieberherr zusammen mit vielen weiteren Weggefährtinnen einen wesentlichen Beitrag zum erforderlichen gesellschaftlichen Wandel geleistet. Im letzten Jahr führten drei Frauen den Bundesrat, den Nationalrat und den Ständerat, und seit dem vergangenen Herbst haben die Frauen im Bundesrat gar die Mehrheit. Dass diese gleichstellungspolitischen Highlights nicht auf einem Zufall beruhen, hat der Politologe Werner Seitz in einem Artikel in der "NZZ" vom 4. Februar dieses Jahres überzeugend dargelegt.