Mit 14 zu 9 Stimmen lehnte es die Kommission am Dienstag ab, offensive Gewaltanwendung zur Durchsetzung des Auftrages und die Teilnahme an friedenserzwingenden Einsätzen ausdrücklich auszuschliessen. Bundespräsident Adolf Ogi hatte ihr erklärt, dass solche Aktionen für die Schweiz ohnehin nicht in Frage kämen.
Die SIK habe sich überzeugen lassen, dass dem Friedensdienst im Ausland nicht zu viele gesetzliche Fesseln angelegt werden sollten, sagte Kommissionspräsident Boris Banga (SP/SO) vor den Medien. Bei jedem bewaffneten Einsatz seien überdies die Aussen- und Sicherheitspolitischen Kommissionen des Parlamentes anzuhören.
Die Ablehnung des Antrages habe die Referendumsgefahr auch von linker Seite nicht herabgemindert, sagte Banga. Das Referendum sei ohnehin schon von der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) von Nationalrat Christoph Blocher (SVP/ZH) beschlossen worden.
Sieben Minderheitsanträge
Für Friedensförderungseinsätze wird ein UNO- oder OSZE-Mandat vorausgesetzt. Abgelehnt wurde die Streichung der Bestimmung, dass auch die Zustimmung der betroffenen Staaten genügt - Beispiel: Russland und Tschetschenien riefen die Schweiz um Hilfe. Die SIK habe nicht vorsorglich Türen zuschlagen wollen, sagte Banga.
Nichteintreten und Rückweisung der Revision des Militärgesetzes wurden klar abgelehnt. Die Vorlage, mit der der Bundesrat seine Leitlinie "Sicherheit durch Kooperation" umsetzen will, wird in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt werden. Sieben Minderheitsanträge sind angekündigt.
sda/ats 25.01.2000